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R+V: An Karneval das Auto außerhalb der Feierzone parken

R+V: An Karneval das Auto außerhalb der Feierzone parken
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An Karneval das Auto außerhalb der Feierzone parken

Wiesbaden, 19. Februar 2020. Übermütige Jecken, bunte Motivwagen, fliegende Kamellen: In der fünften Jahreszeit schlängeln sich Karnevalsumzüge durch viele Städte. So manches parkende Auto hat hinterher Dellen und Kratzer. Das R+V-Infocenter rät daher, das Auto abseits der Umzugsstrecke abzustellen - auch um Halteverbote zu umgehen.

Kurzfristiges Halteverbot möglich

Städte und Gemeinden können das Parken zeitlich befristet verbieten, etwa damit ein Umzug ungehindert vorankommt. Wer sein Auto dann nicht rechtzeitig woanders parkt, muss mit einer unliebsamen Überraschung rechnen. "Schon nach drei Tagen kann sich ein eigentlich regelgerecht parkendes Fahrzeug auf dem Abschlepphof wiederfinden. Die Kosten dafür trägt der Fahrzeughalter selbst", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Welche Straßen das in der Faschingszeit betrifft, geben die lokalen Behörden in der Regel rechtzeitig bekannt.

Auch zum Schutz des Autos empfiehlt sich ein Parkplatz abseits des Trubels. Auf jeden Fall sollten die Besitzer alle zwei bis drei Tage nach dem Fahrzeug sehen. Wer Schäden entdeckt, sollte sie möglichst schnell bei Polizei und Versicherung melden. "Die Kosten für abgetretene Spiegel oder Antennen sowie Beulen und Kratzer übernimmt in der Regel die Vollkaskoversicherung", erklärt Kretschmer. "Bei einem Einbruch ins Auto springt auch die Teilkaskoversicherung ein."

Infocenter der R+V Versicherung
Anja Kassubek
c/o Arts & Others Communication GmbH
Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 131 
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de
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