Greenpeace: Verbraucherinformation bleibt Mangelware
Halbjahresbilanz zum Verbraucherinformationsgesetz - neue Ministerin ist gefordert
Hamburg (ots)
Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes zeigen Stichproben von Greenpeace, dass die beabsichtigte Wirkung der Reform bislang ausgeblieben ist. Seit dem 1. Mai 2008 haben Verbraucher in Deutschland das Recht, sich bei Behörden nach Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu erkundigen. Vor allem die langen Wartezeiten machen das Gesetzt unwirksam. Greenpeace hatte unter Berufung auf das neue Transparenzgesetz bei den Ämtern Informationen über Pestizidrückstände bei Obst und Gemüse angefordert. Mit einem zweiten Antrag wurde erfragt, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel richtig deklariert wurden.
"In seiner jetzigen Form ist dieses Verbraucherinformationsgesetz eine Mogelpackung. Die neue Landwirtschaftsministerin sollte als eine ihrer ersten Amtshandlungen dafür sorgen, dass ein Verbraucherinformationsgesetz zustande kommt, das seinen Namen auch verdient." sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. "Obwohl laut Gesetz nur eine Bearbeitungszeit von einem Monat, bei Anhörung Betroffener von zwei Monaten vorgesehen ist, warten wir seit fast einem halben Jahr auf die Untersuchungsergebnisse zahlreicher Ämter. In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen scheinen die Uhren besonders langsam zu ticken." Dabei verhalten sich die Verantwortlichen wahrscheinlich sogar gesetzeskonform. Denn zahlreiche Schlupflöcher im Gesetz verhindern, dass Verbraucher schneller und besser informiert werden.
Die Gebührenbescheide kommen deutlich schneller als die Informationen. So musste Greenpeace im August in Baden-Württemberg bereits 250 Euro und in Bayern 100 Euro an Gebühren überweisen. Doch die angefragten Informationen wurden bis heute nicht zugeschickt. Schuld daran sind die umständlichen Vorgehensweisen der Ämter, die das Gesetz ermöglicht. So können die Belange betroffener Firmen die Bearbeitungszeit deutlich erhöhen, weil die Unternehmen von den Ämtern angehört werden müssen. Ist nach einer Anhörung dann ein behördlicher Bescheid ergangen, kann dagegen Widerspruch vor Gericht eingelegt werden. So verzögert sich die Herausgabe der Daten um etliche Monate. Wird geklagt, kann es sogar Jahre dauern, bis über die Freigabe der Information entschieden ist.
"Wenn man mehrere Monate warten muss, bis man erfährt, welche Produkte bei der Lebensmittelkontrolle durchgefallen sind, ist diese Information wertlos und die pestizidbelastete Paprika längst gegessen", kritisiert Martin Hofstetter. Greenpeace fordert, das Verbraucherinformationsgesetz grundlegend zu reformieren. Kürzere Antwortzeiten und weniger Ausnahmeregelungen müssen hierbei festgelegt werden. Außerdem sollten die Behörden gesetzlich verpflichtet werden, die aktuellen Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle von sich aus im Internet zu veröffentlichen. In Dänemark funktioniert ein solches System seit vielen Jahren reibungslos.
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