Urteil ohne Rücksicht auf Klimawandel
Greenpeace prüft Berufung beim Oberlandesgericht
Hamburg/Aachen (ots)
16. 3. 2006 - Im Rechtsstreit zwischen dem Energieversorger RWE und der Umweltschutzorganisation Greenpeace hat heute die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen das Urteil verkündet. Danach wird Greenpeace dem Grunde nach zu einer Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Außerdem wird Greenpeace untersagt, RWE-Eigentum zu betreten. Greenpeace hatte die Besetzung eines RWE-Braunkohlebaggers im Mai 2004 mit einer Notstandslage begründet, da RWE wesentlich zur Klimazerstörung beiträgt. Das Gericht hätte entscheiden müssen, was schwerer wiegt, der von RWE mit verursachte Klimawandel oder die Schadensersatzforderungen von RWE. Das Landgericht Aachen hält dagegen sowohl "Nothilfe" als auch "rechtfertigenden Notstand" für nicht gerechtfertigt.
"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Greenpeace wird prüfen, ob wir in Berufung gehen. Beim drohenden Klimawandel und dem von Greenpeace vorgebrachten Notstandsrecht handelt es sich um eine grundsätzliche Fragestellung von weitreichender Bedeutung", sagt Greenpeace Klimaexperte Karsten Smid. "Darüber hinaus berufen wir uns auf unsere Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Aktion war auf Grund der Gefährdung des Klimas gerechtfertigt. RWE ist der größte Klimakiller Europas. Der Energiekonzern gehört wegen seiner klimafeindlichen Energiepolitik auf die Anklagebank."
RWE hat in dem Verfahren nicht widersprochen, dass sie einen erheblichen Beitrag zum weltweiten Klimawandel durch ihre Braunkohleverstromung leisten, obwohl diese Form der Energiegewinnung durch weniger klimaschädliche Energieformen ersetzt werden könnte. Auch bestreitet RWE nicht, dass Braunkohle hohe externe Schäden erzeugt und dass RWE-Kraftwerke mit einem relevanten Beitrag an den enormen zu erwartenden Klimaschäden beteiligt sind.
Nach Auffassung von Greenpeace muss aufgrund der Folgen des Klimawandels bereits heute ein Notstand bejaht werden. Diese Argumentation folgt das Landgericht Aachen in seiner Urteilsbegründung nicht. Greenpeace argumentiert in seinem Schriftsatz an die 1. Zivilkammer: "Wenn die anthropogen bedingte Klimaänderung kein Notstand sein sollte, (...) dann dürfte unsere Rechtsordnung überhaupt keinen Notstand mehr anerkennen können. Denn es sind keine gravierenderen Katastrophen mehr denkbar."
Rund 50 Aktivisten hatten im Mai 2004 in Hambach für den Ausstieg aus der Braunkohle und den Ausbau Erneuerbarer Energien protestiert. Sie waren auf einen 96 Meter hohen Schaufelradbagger geklettert und hatten dort ein Transparent befestigt mit der Aufschrift "Kohle zerstört das Klima". Kein anderer Energieträger erzeugt so viel Kohlendioxid pro erzeugter Kilowattstunde Strom wie Braunkohle. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom Oktober 2005 darf Greenpeace RWE als "größten Klimakiller Europas" bezeichnen.
Achtung Redaktionen: Für Rückfragen erreichen Sie Karsten Smid unter Tel. 040/ 30618-388, Pressesprecher Patric Salize unter Tel. 040/ 30618-241. Die Schriftsätze zum Rechtsstreit vor dem Landgericht in Aachen (1 O 126/05) erhalten Sie auf Anfrage. www.greenpeace.de
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