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Feinstaub: Greenpeace verklagt Bundesregierung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte soll Schutz der Gesundheit durchsetzen

Hamburg/Straßburg (ots)

Wegen des völlig unzureichenden Schutzes
der Bevölkerung vor gefährlichem Feinstaub reicht Greenpeace heute am
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg 
Beschwerde gegen die Bundesregierung ein. Die Regierung hat weder den
Anteil des Dieselrußes am Feinstaub gesenkt, noch die EU-Richtlinie 
zum Schutz der Menschen vor Feinstaub ausreichend umgesetzt. Nach 
Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben in Deutschland 
jährlich etwa 75.000 Menschen an den Folgen von Feinstaub. Greenpeace
führte bereits im Jahr 2001 eine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt.
In Deutschland haben die Umweltschützer den Rechtsweg ausgeschöpft 
und können daher den EGMR anrufen.
"Die Bundesregierung und der Bundesrat nehmen seit Jahren tatenlos
hin, dass tausende  Menschen frühzeitig an Dieselkrebs oder anderen 
Feinstaub-Krankheiten sterben", sagt Günter Hubmann, Verkehrsexperte 
von Greenpeace. "Offensichtlich scheut die Regierung die 
Konfrontation mit den Autoherstellern. Diese würden keine steuerliche
Benachteiligung ihrer Dieselautos ohne Filter hinnehmen. Auch das 
Kompetenzgerangel mit den Ländern scheint die Bundesregierung nicht 
lösen zu wollen. Nun muss das Gericht dafür sorgen, dass die Menschen
geschützt werden."
Die Bundesregierung hat bis heute keine der geplanten Maßnahmen 
umgesetzt, die die Belastung mit Dieselruß verringern. Dieser macht 
immerhin 15 bis 25 Prozent des Feinstaubes aus. Trotz Zusage gibt es 
keine steuerliche Förderung für Autofahrer, die ihr Dieselfahrzeug 
mit einem Rußfilter nachrüsten. Dies würde die Belastung mit 
Dieselruß wesentlich verringern. Es wurde bislang auch keine 
Kennzeichnung von Pkw verabschiedet, mit der Städte und Gemeinden 
zeitweise Fahrbeschränkungen oder -verbote regeln könnten. Greenpeace
fordert von Bundesregierung und Bundesrat, den Kompetenzstreit um die
Förderung von Filtern zu beenden. Sowohl ein Gesetz, das 1000 Euro 
Förderung für einen wirksamen Filter garantiert, als auch die 
Kfz-Kennzeichnung sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Bereits am 19./20. November 2003 forderte die 
Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern (UMK) die umfassende 
steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern. Bundeskanzler Gerhard 
Schröder versprach sie für den 1. Januar 2005. An diesem Tag trat in 
Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz der Menschen vor Feinstaub 
in Kraft. Umweltminister Jürgen Trittin legte am 25. April 2005 die 
Eckpunkte einer Kfz-Kennzeichnung vor. Am 7. April 2006 beschloss der
Bundesrat insbesondere auf Initiative von Bayern, entgegen den 
Vorstellungen der Bundesregierung die Kfz-Kennzeichnung nur teilweise
umzusetzen.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an
Günter Hubmann, Tel. 040-30618-381 od. 0179-5331415,
oder an Rechtsanwältin Dr. Michéle John, Tel. 040-2784 9423. 
Internet: www.greenpeace.de

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