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Der Mensch als Patent
Protestaufruf von Greenpeace und Gen-ethischem Netzwerk gegen Stammzellen-Patent

Hamburg (ots)

Greenpeace und das Gen-ethische Netzwerk e.V.
rufen ab heute zum breiten Protest gegen ein Patent auf menschliches 
Leben auf. Das Europäische Patentamt (EPA) in München wird in den 
kommenden Monaten über eine Patentanmeldung auf Stammzellen (EP 
770125) entscheiden, die zu kommerziellen Zwecken aus menschlichen 
Embryonen entnommen werden sollen. Patentinhaber ist die "Wisconsin 
Alumni Research Foundation" in den USA, Erfinder ist der 
Stammzellforscher James A. Thomson. Das Patent wurde im März 2003 vom
EPA nur eingeschränkt erteilt. Dagegen hatten die Patentinhaber 
Beschwerde einlegte. Jetzt muss das höchste Gericht des EPA, die 
Große Beschwerdekammer, grundsätzlich entscheiden, ob menschliche 
embryonale Stammzellen patentierbar sind.
"Letztlich wollen die Patentinhaber menschliche Embryonen 
vermarkten", sagt Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. "Das 
Patentamt darf nicht im Alleingang eine Entscheidung über diese 
weitreichende ethische Fragen treffen. Patente auf Lebewesen, ihre 
Gene und Teile des menschlichen Körpers müssen in Europa verboten 
werden. Wir hoffen, dass sich viele Menschen an diesem Protest 
beteiligen." Ein Protestschreiben an die Große Beschwerdekammer des 
Europäischen Patentamtes finden Interessierte unter 
www.greenpeace.de.
Stammzellen sind Körperzellen, die sich noch nicht in alle 
spezialisierten Zelltypen entwickelt haben, wie zum Beispiel Leber- 
oder Nervenzellen. Beim Gewinn der Stammzellen aus Embryonen werden 
diese zerstört. Patente auf Stammzellen geben einen wirtschaftlichen 
Anreiz, menschliche Embryonen zu kommerziellen Zwecken zu züchten.
Ein ähnliches, im Februar 2000 von Greenpeace aufgedecktes 
Embryo-Patent (EP 695351) der Universität Edinburgh musste das EPA im
Juli 2002 weitgehend widerrufen. Alle Ansprüche auf menschliche 
embryonale Stammzellen wurden dabei gestrichen. Über 10.000 Personen 
unterstützten damals den Einspruch von Greenpeace. Gegen die 
Patent-Einschränkung hatte die Universität Edinburgh Beschwerde 
eingelegt. Eine Zulassung des Thomson-Patentes kann bedeuten, dass 
auch der Universität die Patentierung von Stammzellen wieder erlaubt 
wird. Das EPA würde damit der kommerziellen Verwertung menschlicher 
Embryonen den Weg ebnen.
Das Europäische Patentübereinkommen und die Gen-Patent-Richtlinie 
der EU verbieten Patente, die gegen die guten Sitten verstoßen 
(Artikel 53a). Dazu zählen Patente, bei denen menschliche Embryonen 
zu industriellen oder kommerziellen Zwecken verwendet werden. Auch 
das Europäische Parlament stellte in einer Resolution vom Oktober 
2005 fest, dass Patente auf embryonale Stammzellen in der EU nicht 
zugelassen werden dürfen. Andere Rechtsvorschriften ermöglichen 
jedoch Patente auf isolierte Teile des menschlichen Körpers.
"Die Rechtslage ist lückenhaft und widersprüchlich", sagt 
Christoph Then. "Die Politik lässt dem Patentamt den Spielraum, die 
Gesetze auf seine Weise zu interpretieren. Das heißt meist nichts 
Gutes, da sich die Behörde durch Gebühren aus den Patenterteilungen 
finanziert."
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Dr. Christoph Then, Tel. 
0171-8780 832, oder an Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 0171-8706
647. Weitere Informationen zu Stammzellen-Patenten und das 
Protestschreiben finden Sie unter www.greenpeace.de.

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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