Korrektur der Greenpeace-Presseerklärung vom 18. Dezember 2006: Der Einspruch von Greenpeace gegen ein Embryonen-Patent wird morgen in erster Instanz vor der Einspruchskammer des EPA verhandelt
München (ots)
Korrektur der Presseerklärung vom 18. Dezember 2006: Der Einspruch von Greenpeace gegen ein Patent auf menschliche Keimzellen und Embryonen wird morgen in erster Instanz vor der Einspruchskammer des Europäischen Patentamtes verhandelt und voraussichtlich entschieden - nicht in der Großen Beschwerdekammer, wie in der Presseerklärung heute um 10.30 Uhr stand. Bitte entschuldigen Sie den Fehler.
Greenpeace stellte heute eine neue Dokumentation über Patente auf menschliche Embryonen und Gene, Tiere und Pflanzen vor, die das Europäische Patentamt (EPA) in den Jahren 2005 und 2006 erteilt hat. Dabei verstieß die Behörde oftmals gegen die Patentgesetze. Der Anlass für die Skandal-Dokumentation: Die Einspruchskammer des EPA wird morgen in erster Instanz über ein Patent zur Verwertung menschlicher Embryonen verhandeln und voraussichtlich entscheiden, gegen das Greenpeace Einspruch eingelegt hatte.
Das Patent (EP 1121015) von zwei Forscherinnen, die mit dem schwedischen Biotechnologieunternehmen Vitrolife kooperieren, umfasst ein Verfahren zum Tiefkühlen menschlicher Embryonen und Keimzellen für die künstliche Befruchtung oder Stammzellforschung. Dabei wurden die Embryonen und Keimzellen selbst mitpatentiert. Ein ähnliches Patent des Stammzellenforschers Oliver Brüstle zur kommerziellen Verwertung von Embryonen hat das Bundespatentgericht am 5. Dezember nach einer Klage von Greenpeace in wesentlichen Teilen widerrufen.
"Patente auf Leben haben weniger mit Forschung als mit wirtschaftlichen Interessen zu tun", sagt Patentexperte Christoph Then von Greenpeace. "Die Kommerzialisierung von menschlichem Leben darf über Patente nicht gefördert werden." Ähnlich dem Patent von Oliver Brüstle setzt das Vitrolife-Patent den menschlichen Embryo mit einer technischen Erfindung gleich und bestätigt einen Monopolanspruch zu seiner wirtschaftlichen Nutzung.
Das kommerzielle Interesse an Patenten führt dazu, dass auch ethische und rechtliche Grenzen bei Patentvergaben überschritten werden. Die Greenpeace-Dokumentation zeigt, dass das EPA in den Jahren 2005 und 2006 auf menschliche Gene 472 Patente, auf Tiere 117 Patente und auf Pflanzen 241 Patente vergeben hat. Dabei hat das EPA in mehreren Fällen gegen die Gesetze verstoßen und Patente erteilt, die ethisch nicht vertretbar sind.
Zu diesen Fällen zählt das Krebs-Affen-Patent EP 811061. Es umfasst auch Schimpansen, die mit menschlichen Krebsgenen manipuliert werden sollen. In die Tiere, die von Wissenschaftlern aus Belgien und Deutschland beansprucht werden, sollen Gene eingebaut werden, die vielfältige Krebskrankheiten wie Gebärmutter-, Brust-, Speicheldrüsen-, Knochen-, Haut-, und Blutkrebs auslösen können. Greenpeace wird auch gegen dieses Patent Einspruch einlegen.
Christoph Then: "Das Patent für Krebs-Affen zeigt, welche perversen Entwicklungen das Patentamt fördert, weil klare rechtliche Grenzen fehlen. Hier wird nicht nur das Recht beansprucht, an Affen zu forschen, sondern die kranken Tiere sollen als patentgeschütztes Produkt gewinnbringend gehandelt werden. Es gibt kein wirksames Verbot für derartige Patente." Greenpeace fordert die Neuverhandlung der EU-Patentrichlinie und ein umfassendes Verbot der Patentierung von Lebewesen und ihren Genen.
Achtung Redaktionen: Die Verhandlung am EPA findet am Dienstag, 19.12.2006, um 9.00 Uhr in Raum 2456 in der Bayerstraße 34 in 80335 München statt. Für Rückfragen erreichen Sie Dr. Christoph Then, Tel. 0171-8780 832, und Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 0171-870 6647. Internet: www.greenpeace.de, www.greenpeacefoto.de.
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