NABU begrüßt Eckpunkte zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
Bonn (ots)
Der Naturschutzbund NABU hat die Ankündigung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt, die grundlegende Novellierung des 24 Jahre alten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) endlich in Angriff zu nehmen. "Damit kann Jürgen Trittin beweisen, dass Umweltpolitik für ihn tatsächlich mehr ist als der hoffentlich bald realisierte Atomausstieg", sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth. Trittins Vorgänger Töpfer und Merkel hätten die längst überfällige Novelle zwar immer wieder angekündigt, seien aber beide an dem Anspruch gescheitert, die wichtigste gesetzliche Grundlage für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland weiterzuentwickeln.
Die heute vorgestellten Eckpunkte der Novelle belegten, dass Trittin die größten Schwachstellen der alten Regelung erkannt habe. Lobenswert sei insbesondere die Einführung von Regeln für die gute fachliche Praxis in der immer intensiver werdenden Landwirtschaft, nach wie vor Hauptverursacherin des Artensterbens. Flasbarth begrüßte weiterhin, dass Trittin den unter Angela Merkel eingeführten Anspruch auf Ausgleichszahlungen für fast alle Auflagen in der Landwirtschaft auf ein vernünftiges Maß zurückfahren wolle : "Dieses Geschenk der alten Bundesregierung an die Agrarlobby hat dazu geführt, dass einige Bundesländer ihre Naturschutzaktivitäten nahezu eingestellt haben."
Mit der angekündigten Einführung der Verbandsklage würde die Bundesregierung eine weit klaffende Lücke im Rechtsschutz für die Natur schließen. Enttäuschend sei allerdings, dass Trittin die Verbandsklage weitgehend auf Planfeststellungsverfahren beschränken wolle und vor einer Ermöglichung der Normenkontrolle z.B. gegen Bauleitpläne zurückschrecke. Damit würden gerade solche Rechtsakte, auf Grund derer die häufigsten Eingriffe in die Natur erfolgten, von der gesellschaftlichen Kontrolle ausgenommen. Flasbarth erinnerte Trittin an dessen Versprechen, noch in diesem Frühjahr einen Referentenentwurf zum BNatschG vorzulegen: "Wir haben schon zuviel Zeit verloren."
Für Rückfragen: Christoph Heinrich, NABU-Abteilungsleiter Naturschutz, 0228-4036-163 oder 0172-5966098. Ein ausführliches Positionspapier des NABU zur Novellierung des BNatschG ist in der NABU-Pressestelle unter 0228-4036-142 erhältlich.
Im Internet zu finden unter http://www.nabu.de
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