Umweltverbände kritisieren Urteil gegen die Elbe
Magdeburg (ots)
Die Umweltorganisationen BUND, NABU und WWF sehen im heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einen schweren Rückschlag für den Schutz der Elbe. Der Flussabschnitt bei Gallin/Wittenberg darf nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichtes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung weiter ausgebaut werden. "Dies ist ein Rückfall in alte Zeiten, in denen Flüsse ohne Rücksicht auf die Natur begradigt wurden, kritisiert Georg Rast vom WWF-Aueninstitut.
"Eine Baugenehmigung aus dem Jahre 1936 und die Wiederherstellung dieses Bauzustandes, der länger als 30 Jahre zurückliegt, wog in den Augen der Richter offenbar schwerer als der Schutz des aktuell noch vorhandenen wertvollen Lebensraumes", stellt der Leiter des BUND-Elbeprojektes, Ernst Paul Dörfler, in einer ersten Stellungnahme fest. Die Umweltschützer sind erstaunt, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Genehmigungen aus den 30er Jahren stützt, die in ihren Augen längst überholt sind.
Rocco Buchta, Flussexperte vom NABU, hält es für erforderlich, neue Rechtsgrundlagen zu schaffen, die zu einer stärkeren Berücksichtigung ökologischer Belange beim Flussausbau führen: "Skandalös ist, dass der Bundesverkehrsminister Klimmt seine Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf überholten Rechtsgrundlagen arbeiten lässt, die über 50 Jahre alt sind." Dieser Skandal, so die Vertreter der Umweltorganisationen, sollte Anlass sein, generell auf die Anwendung von "Recht" aus dem Zeitraum zwischen 1933 und 1945 zu verzichten.
Bei Gallin kämpfen die Umweltverbände seit April gegen die Errichtung eines sogenannten Leitwerks im Flussbett der Elbe. Dieser Steindamm würde die ufernahen Lebensräume von bedrohten Fischen und anderen gefährdeten Organismen zerstören. Die Naturschützer sehen die Maßnahme der Wasserstraßenverwaltung als Neubau an, für den eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt werden müsste. Sie fehlt jedoch bisher. Die Elbschützer werden sich nun an die EU wenden. Da der betroffene Abschnitt ein EU-Schutzgebiet NATURA 2 000 ist, darf nach EU-Recht keine Verschlechterung in dem geschützten Naturraum eintreten.
Rückfragen
Dr. Ernst Paul Dörfler BUND-Elbeprojekt Fon/Fax: 039244-290 Funk: 0171-1832194
Georg Rast WWF Deutschland Tel.: +49(0) 7222/38 07-14 Fax: +49(0) 7222/38 07-99
Rocco Buchta NABU Tel.: 03386 283707
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