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NABU

NABU und BUND begrüßen Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Bonn/Berlin (ots)

Der Naturschutzbund NABU und der BUND begrüßen
das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Deutschland.
Darin werden Deutschland, Frankreich und Irland wegen mangelhafter
Schutzgebietsmeldungen nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)
Richtlinie verurteilt. Deutschland hat bislang lediglich 6,2 Prozent
seiner Fläche nach Brüssel gemeldet. NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd
Billen bezeichnete das Urteil als schallende Ohrfeige für die
Naturschutzbremser: "Die Bundesländer sollten dies als letzte Warnung
begreifen und endlich ihre Hausaufgaben machen."
In der 1992 in Kraft getretenen FFH-Richtlinie haben sich die
Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, bis zum Jahr 1995 nach klar
definierten Kriterien Schutzgebiete für das europäische
Schutzgebietsnetz "Natura 2000" vorzuschlagen. Zu diesem Netz sollen
auch die Schutzgebiete nach der bereits 1979 in Kraft getretenen
EG-Vogelschutzrichtlinie gehören. Nach Analysen von NABU, BUND und
anderen Naturschutzverbänden haben die Bundesländer aber bisher nur
ca. die Hälfte der fachlich infrage kommenden Gebiete nach Brüssel
gemeldet. Die Europäische Kommission hatte daher bereits im Februar
1999 Klage gegen Deutschland beim EuGH eingereicht und mit der
Nichtauszahlung von EU-Fördergeldern für Infrastrukturmaßnahmen und
die Landwirtschaft gedroht.
Viele Bundesländer hätten auch die bis zum 31. März 2001
eingeräumte "Schonfrist" zur Nachmeldung aller erforderlichen Gebiete
ungenutzt verstreichen lassen, so die BUND-Vorsitzende Angelika
Zahrnt: "Die Ausweisungen durch manche Bundesländer sind weder
fachlich ausreichend noch rechtlich korrekt." Laut Zahrnt habe
Baden-Württemberg früher gemeldete Schutzgebiete als angebliche
"Fehlmeldung" zurückgezogen, Hessen und Sachsen erst jetzt wegen des
angedrohten Urteils weitere Gebietsmeldungen angekündigt.
Nordrhein-Westfalen habe zwar Nachmeldungen vorgenommen, ist aber mit
nur 5,3 Prozent der Fläche weit hinter den bereits im Frühjahr 1998
vorgelegten Vorschlägen der Naturschutzverbände zurückgeblieben."
Nach Auffassung des NABU-Bundesgeschäftsführers hätten einige
Länder die konsequente Rechtssprechung des EuGH immer noch nicht
verstanden und bei der Abgrenzung mancher Schutzgebiete aus
politischen Erwägungen bewusst getrickst. "Wertvolle Gebietsteile
sind wegen geplanter Straßen ausgeklammert oder gar nachträglich
wieder aus der Gebietsliste gestrichen worden", so Billen.
BUND und NABU forderten die Länder zur umgehenden Meldung aller
fachlich geeigneten Gebiete auf. Die Verbände hätten eine
Riesenarbeit geleistet und gute Vorschläge erarbeitet, die jetzt
endlich durch die Länder offiziell bestätigt werden sollten. "Wenn
die Bundesländer die Naturschutzflächen nicht endlich ausweisen,
drohen Deutschland ein zweites Verfahren sowie rückwirkend saftige
Strafen von bis zu 1,5 Mio. DM täglich. So leichtfertig sollten
Steuergelder nicht verschwendet werden", sagte BUND-Chefin Zahrnt.
Die Urteile des EuGH vom 11. September 2001 sind unter der
Rechtssache C-67/99, C-220/99 und C-71/99 (Kommission/Deutschland)
auf der homepage http://curia.eu.int/jurisp/ ab ungefähr 15.00 Uhr
abrufbar.
Ein Hintergrundpapier des NABU mit tabellarischen Übersichten zur
Umsetzung von EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie ist unter
www.NABU.de/presse/higru/ffh.htm abrufbar.
Für Rückfragen:
Claus Mayr, 
NABU-Europareferent, 
Tel. 0228/40 36-166
Dr. Kerstin Oerter, 
BUND-Naturschutzreferentin, 
Tel. 030/275 864-51

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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