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3sat Pressemeldung
"NPD-Verbot nur bei klarer und dringender Gefahr für die Grundordnung": Ex-Vizepräsident des BVerfG, Ernst Gottfried Mahrenholz, in der 3sat-Sendung "Recht brisant"

Mainz (ots)

Die Erfolgsaussichten für einen Verbotsantrag der
Bundesregierung beim Verfassungsgericht könnten noch unsicherer sein
als bisher angenommen. In der 3sat-Sendung "Recht brisant"
(Ausstrahlung am 19.10, 22.25 Uhr) weist der frühere
Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz auf den
Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit hin. Danach dürfen
staatliche Maßnahmen nicht überzogen sein. Das
Bundesverfassungsgericht würde also zu prüfen haben, ob von einer
kleinen Partei wie der NPD eine klare und unmittelbare Gefahr drohe.
Nur dann wäre ein Verbot verfassungskonform. Da die NPD kaum Chancen
habe, in ein Parlament gewählt zu werden, dränge sich die Frage auf,
ob die Partei eine so gewichtige Bedrohung der Verfassungsordnung
sei, dass man mit dem "scharfen Schwert" des Verbots gegen sie
vorgehen müsse. Daher könne ein Verbotsantrag selbst dann scheitern,
wenn die NPD als verfassungswidrig einzustufen wäre.
Mahrenholz riet der Bundesregierung andererseits, sich nicht
blockieren zu lassen von der Möglichkeit, dass der Verbotsantrag
abgelehnt werde. Kein Prozess lasse sich ganz ohne Risiko einleiten.
In jedem Fall würde das Gericht der NPD keinen "Persilschein"
ausstellen, sondern betonen, dass die Partei "Flecken" habe.
Mahrenholz befürchtet allerdings, ein mögliches Scheitern des
Verbotsantrags könne bei Mitgliedern und rechten Schlägern als
"Appetizer" einen deutlichen Motivationseffekt haben. Der
Ex-Verfassungsrichter äußerte deshalb seine Hoffnung, die
Bundesregierung habe gute Gründe, ihre Erfolgschancen sehr hoch
einzuschätzen.
Redaktionshinweis:
   Weitere Informationen: Redaktion "Recht brisant", Dr. Bernd-Ulrich
Haagen, Telefon 06131-703219

Rückfragen bitte an:

3sat Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. (06131)706479

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