BLB - Bau- u. Liegenschaftsbetrieb NRW
BLB NRW unterstützt das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) bei der Suche nach Unterbringungseinrichtungen von Asylbewerbern
Düsseldorf (ots)
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) unterstützte in der Vergangenheit und aktuell das Land und die Kommunen bei der Suche nach Unterbringungseinrichtungen von Asylbewerbern. Die Suche ist Chefsache.
Dr. Martin Chaumet, Geschäftsführer BLB NRW: "Wir unterstützen gerne die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen mit der Suche nach geeigneten Immobilien aus unserem Bestand und in Bauprojekten".
Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales NRW: "Das Land und die Kommunen leisten Angesicht der immer weiter steigenden Zahlen von Flüchtlingen enorme Anstrengungen. Dass der BLB NRW uns bei der Suche nach weiteren Einrichtungen mit seinem Sachverstand als Partner unterstützt ist besonders wertvoll. Die kommenden Herausforderungen werden wir nur gemeinsam meistern können".
Der BLB NRW arbeitet auf Bitte des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK NRW) und stimmt sich im Rahmen dieser Anstrengungen zur Lösung der Unterbringungsfragen für die Asylbewerber sehr eng mit dem MIK, den Kommunen und den Bezirksregierungen ab. Auf diese Weise konnte zum Beispiel noch vor Weihnachten 2014 im besten Einvernehmen mit der Gemeinde Unna, der Bezirksregierung Arnsberg und dem MIK eine gute Lösung für die Nutzung der ehemaligen Landesstelle in Unna-Massen gefunden werden.
Kurzfristig konnten weitere Flüchtlinge in einer Einrichtung auf der Boltensternstraße in Köln untergebracht werden. Zudem wurden Flächen in der Liegenschaft Domgärten für Asylbewerber vorbereitet.
Der BLB NRW hat bereits vor dem Landtagsentscheid über das Haushaltsgesetz, das in § 15 Absatz 7 HHG eine kostenlose Zurverfügungstellung zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern ermöglicht, zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignete Liegenschaften zu deutlich reduzierten Konditionen vermietet. Alle betroffenen Alt-Mietverträge sind unmittelbar im Anschluss an die Landtagsentscheidung auf 0,- Euro umgestellt.
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