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Mehr Umweltschutz und Sicherheit im Straßenverkehr: Was ändert sich 2018?

+++ Abgasuntersuchung grundsätzlich am Auspuff +++ Neuer Fahrzyklus bei der Typgenehmung wird Grundlage der Kfz-Steuer +++ eCall rettet Menschenleben +++ Einheitliche Prüfstandards für Winterreifen

Gerne senden wir Ihnen unsere Pressemitteilung zu den Neuerungen für 2018 im Bereich Mobilität zu und würden uns über eine Veröffentlichung freuen.

Mehr Umweltschutz und Sicherheit im Straßenverkehr: Was ändert sich 2018?

Mehr Umweltschutz und Sicherheit stehen im Mittelpunkt einer Reihe gesetzlicher Änderungen, die im Jahr 2018 auf die Autofahrerinnen und Autofahrer zukommen. Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Verpflichtende Messung der Abgase am Auspuff

Zum 1. Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung (AU) die direkte Messung der Schadstoffe am Auspuff wieder verpflichtend für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Hintergrund: Bislang waren seit der Einführung der elektronischen Auswertung an der On Bord Diagnose (OBD)-Schnittstelle im Jahr 2006 in den meisten Fällen nur die Daten der Motor- und Abgasreinigungssteuerung ausgelesen worden. Internationale wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass durch diese rein elektronische Mängelbeurteilung bis zu 10 Prozent der Fahrzeuge mit defekten oder manipulierten Abgasreinigungssystemen nicht entdeckt werden. Verschleiß, Manipulation oder Defekte an der Abgasanlage können mit der realen Messung der Abgase direkt am Endrohr um ein vielfaches besser erkannt werden. "In Zukunft zählt, was am Auspuff tatsächlich an Schadstoffen rauskommt", so Richard Goebelt, Leiter des Geschäftsbereichs Fahrzeug und Mobilität beim VdTÜV, weiter.

Für Verbraucher entstehen kaum zusätzliche Kosten. Die Mehrkosten betreffen etwa 50 Prozent der Fahrzeuge und liegen bei etwa 3 bis 4 Euro pro Jahr. "Dagegen überwiegt aber deutlich der Nutzen für Umwelt und Gesundheit durch eine Verbesserung der Luftqualität", erklärt Goebelt.

Neues Testverfahren bei der Typgenehmigung wird Grundlage der Kfz-Besteuerung

Bereits ab 01.09.2017 wurden in ganz Europa neue Testverfahren bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen eingeführt. Zur Messung der Abgasemissionen löste im Testlabor der WLTP-Zyklus den bisherigen NEFZ ab. Hintergrund ist, dass der neue Zyklus wesentlich genauer den realen Fahrbetrieb eines Autos abbildet. Zusätzlich werden durch die RDE-Tests die Abgaswerte im echten Straßenverkehr gemessen. "Durch diese Verfahren haben die Kunden eine wesentlich genauere Information darüber, wieviel Schadstoffe ihr Auto tatsächlich ausstößt", erläutert Goebelt. "Zusätzlich kann die Politik bei der Einhaltung der Klimaziele wesentlich realistischere Ziele setzen."

Da allerdings der Schadstoffausstoß auch Grundlage der Kfz-Besteuerung ist, plant die Bundesregierung hier zum 01.09.2018 eine Anpassung. Bei Neuwagen gelten ab diesem Datum bei der Besteuerung ausschließlich die Ergebnisse der neuen Fahrzyklen. "Es ist davon auszugehen, dass bei einigen Modellen die Steuer höher sein wird, als unter den früheren Testverfahren", erklärt Goebelt. "Wer sparen möchte, sollte daher bei einer geplanten Anschaffung eines Neuwagens vor dem 01.09.2018 zugreifen". Für alle Fahrzeuge, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden, gelten noch die bisherigen Steuersätze.

eCall wird Pflicht

Wenn jede Sekunde zählt: Ab April muss jeder Neuwagen in Deutschland mit eCall (emergency call) ausgestattet sein. Dieses automatische Notrufsystem leitet im Fall eines schweren Unfalls automatisch alle relevanten Informationen an die Rettungskräfte weiter. Dafür ist es mit einem GPS-Sender und einer Mobilfunkeinheit ausgestattet. Mithilfe von Sensoren erkennt das System einen Unfall (z. B. durch auslösen der Airbags) und leitet die genauen Standortdaten, die Fahrtrichtung und den genauen Unfallzeitpunkt weiter. Goebelt: "Wir begrüßen sehr, dass eCall verpflichtend eingeführt wird, denn es kann Leben retten." Gerade deshalb muss sich aber auch jeder im Fall eines schweren Unfalls darauf verlassen können. "Gerade durch das sensible Zusammenspiel von Sensorik und digitaler Kommunikationstechnik müssen diese Systeme unbedingt regelmässig geprüft werden", so Goebelt weiter.

Winterreifen: aus "M+S" wird "Alpine"

Bei Winterreifen gelten hohe Qualitätsanforderungen, damit man sich bei Eis und Schnee zu hundertprozent auf sie verlassen kann. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen nun noch einmal verschärft, denn ab 01.01.2018 hat das bisherige M+S-Zeichen ausgedient. Von da an muss jeder Winterreifen das Alpine-Symbol tragen, erkennbar an einem dreizackigen Bergpiktogramm, das in der Mitte eine Schneeflocke trägt. Hintergrund ist: Für M+S-Reifen galten keine einheitlichen Prüfkriterien, während nun für das Alpine-Symbol standartisierte Bremstests auf Schnee notwendig sind. Verbraucher, die noch im Besitz von M+S-Reifen sind, müssen diese allerdings nicht sofort umtauschen. Bis zum 30.09.2024 erfüllen sie noch die Winterreifenpflicht.

Geraldine Salborn
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