PM: 21. BImSchV - Termin für die Zertifizierung von Gasrückführungssystemen an Tankstellen ist nicht zu halten
Ende dieses Jahres ist es soweit: Ab 1. Januar 2019 müssen die Gasrückführungssysteme an allen Tankstellen nach DIN EN 16321-1 zertifiziert sein. Das schreibt die 21. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, 21. BImSchV) nach ihrer Änderung vor, die seit 2017 gültig ist. Dies betrifft auch alle bestehenden Systeme, die seit Einführung der 21. BImSchV im Oktober 1992 zertifiziert und eingebaut wurden.
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+++ Zertifizierung nach DIN EN 16321-1 an allen Tankstellen bis 1.1.2019 nicht umsetzbar
+++ VdTÜV empfiehlt Toleranzfrist von 10 Jahren
+++ Keine Gefahr für die Umwelt
Ende dieses Jahres ist es soweit: Ab 1. Januar 2019 müssen die Gasrückführungssysteme an allen Tankstellen nach DIN EN 16321-1 zertifiziert sein. Das schreibt die 21. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, 21. BImSchV) nach ihrer Änderung vor, die seit 2017 gültig ist. Dies betrifft auch alle bestehenden Systeme, die seit Einführung der 21. BImSchV im Oktober 1992 zertifiziert und eingebaut wurden.
"Das Ziel, alle noch fehlenden Zertifizierungen bis zum 1.Januar 2019 nachzuliefern, ist nicht einzuhalten", erklärt Dr. Hermann Dinkler, Referent für Tankanlagen des TÜV-Verbandes (VdTÜV) und Experte für Anlagentechnik, "Wir empfehlen daher eine ausreichende Tolerierungsfrist für eine Dauer von zehn Jahren." Weil die Europäische Richtlinie 2009/126/EG, die der 21. BImSchV zugrunde liegt, dazu keine Regelungen vorsieht, konnten keine Übergangsfristen eingeräumt werden.
Betroffen von der Zertifizierung nach DIN EN 16321-1 sind etwa 14.000 Tankstellen. "Auch ohne das formal korrekte Zertifikat besteht beim Immissionsschutz für die Umwelt keinerlei Gefahr", erläutert Dinkler, "Im Verhältnis zum Nutzen ist der Aufwand daher enorm." Der Stichtag kann allein schon deswegen nicht eingehalten werden, weil es eine Vielzahl von bestehenden zertifizierten Gasrückführungssystemen und Überwachungseinrichtungen gibt, deren Zertifikatsinhaber teilweise nicht mehr am Markt sind oder nicht mehr als rechtsfähige Person existieren.
Seit der Einführung der 21. BImSchV im Jahr 1992 begleitet ein Verbände-Arbeitskreis die Anforderungen an die Gasrückführungssysteme und deren Prüfung. Seine Expertise zu Prüfabläufen und Vorgehensweisen werden in VdTÜV-Merkblättern beschrieben. Mitglieder sind der Mineralölwirtschaftsverband, UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen, Bundesverband Behälterschutz und der VdTÜV unter Beteiligung des Umweltbundesamtes und der Zertifizierstelle für Gasrückführungssysteme bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. In einem Schreiben an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat der Verbändearbeitskreis nun die Bitte gerichtet, eine ausreichende Tolerierungsfrist einzuräumen.
Geraldine Salborn Verband der TÜV e.V. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Friedrichstraße 136 | D-10117 Berlin T.: +49 30 760095-400 presse@vdtuev.de www.vdtuev.de twitter.com/vdtuev_news