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Autofahren bei Schnee und Glätte: Sicher unterwegs im Winter

Berlin (ots)

Winterliche Straßenverhältnisse erfordern angepasstes Fahrverhalten und die richtige Bereifung. Bremswege verlängern sich, Blitzeis bleibt oft unbemerkt. Der TÜV-Verband informiert über Regeln und Tipps für sichere Autofahrten im Winter.

Glatte Straßen, eingeschränkte Sicht und verlängerte Bremswege. Der Winter stellt Autofahrende jedes Jahr vor besondere Herausforderungen. Vor allem bei Temperaturen rund um den Gefrierpunkt können sich die Straßenverhältnisse innerhalb kürzester Zeit ändern. Nässe, Schnee oder Eis machen aus scheinbar harmlosen Strecken schnell gefährliche Rutschbahnen. "Im Winter gelten andere Regeln als bei trockener Fahrbahn", sagt Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. "Wer bei Schnee und Glätte unterwegs ist, sollte das Tempo deutlich reduzieren, wesentlich mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten und jede Fahrt ohne Zeitdruck antreten. Viele kritische Situationen entstehen, weil Bremswege unterschätzt oder Fahrmanöver zu hektisch ausgeführt werden. Wer vorausschauend fährt und sich an die winterlichen Bedingungen anpasst, senkt das Unfallrisiko erheblich." Der TÜV-Verband gibt Tipps, wie Autofahrer:innen auch bei winterlichen Straßenverhältnissen sicher unterwegs sind.

Vor der Fahrt: Freie Sicht und winterfeste Ausstattung

Eine sichere Fahrt im Winter beginnt schon vor dem Start. Vor Fahrtantritt müssen Fahrzeuge vollständig von Eis und Schnee befreit werden, dazu zählen alle Scheiben, Spiegel, Leuchten, Kennzeichen und auch das Fahrzeugdach. Kleine Sichtlöcher in der Windschutzscheibe reichen nicht aus und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Besonders gefährlich ist Schnee auf dem Autodach: Beim Bremsen kann er nach vorne rutschen und die Sicht schlagartig versperren oder während der Fahrt aufwirbeln und andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Auch wichtig ist es, den Motor nicht im Stand warmlaufen zu lassen, da diese Praxis Umwelt und Technik belastet. Stattdessen ist es ratsam, eine Standheizung zu nutzen, sofern das Fahrzeug damit ausgestattet ist. "Wer sein Fahrzeug schon vor der Fahrt winterfest ausrüstet, schafft die Grundlage für eine sichere Fahrt", so Zaneta. "Dazu gehören Winter- oder geeignete Ganzjahresreifen, eine geladene Batterie und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage ebenso wie Eiskratzer, Schneebesen und Handschuhe."

Ruhig fahren und längere Bremswege einplanen

Während der Fahrt ist bei winterlichen Straßenverhältnissen vor allem eines entscheidend: Tempo reduzieren, vorausschauend fahren und deutlich mehr Abstand halten. Die Straßenverkehrs-Ordnung verpflichtet Autofahrende dazu, ihre Geschwindigkeit jederzeit an Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse anzupassen. Bei starkem Schneefall oder Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern dürfen Fahrzeuge nicht schneller als 50 km/h unterwegs sein. Unabhängig von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gilt aber stets: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht wird. Gerade im Winter verlängern sich die Bremswege erheblich. Deshalb ist ein deutlich größerer Abstand zum vorausfahrenden Verkehr unverzichtbar. Zaneta: "Auf Schnee verlängert sich der Bremsweg auf das Drei- bis Vierfache, bei Glatteis sogar auf das Fünf- bis Siebenfache. Umso wichtiger ist eine ruhige, gleichmäßige Fahrweise ohne hektische Lenk-, Brems- oder Beschleunigungsmanöver. Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe kann es bei Glätte helfen, im zweiten Gang anzufahren, da weniger Drehmoment auf die Antriebsräder wirkt und die Reifen dadurch nicht so leicht durchdrehen. Auch Automatikfahrzeuge sollten auf den Sportmodus verzichten, während Eco- oder Winterprogramme ein sanfteres Anfahren unterstützen."

Blitzeis: Was bei der Bereifung vorgeschrieben ist

Eine besondere Gefahr im Winter stellt Blitzeis dar. Es entsteht, wenn Regen oder feiner Sprühnebel auf eine schon gefrorene Fahrbahn trifft und sofort zu einer dünnen Eisschicht gefriert. Das ist für Autofahrende meist kaum erkennbar und tritt häufig an Brücken, Senken oder schattigen Waldabschnitten auf. Die Folge ist ein nahezu vollständiger Verlust der Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn. "Bei Warnungen vor Eisregen oder Blitzeis raten wir dringend dazu, das Auto stehen zu lassen", sagt Zaneta. "Selbst Winterreifen und Assistenzsysteme wie ABS oder ESP können die Gesetze der Physik nicht außer Kraft setzen. Wer dennoch unterwegs ist und von Blitzeis überrascht wird, sollte das Tempo drastisch reduzieren, große Abstände einhalten und im Zweifel anhalten, bis der Winterdienst die Fahrbahn gesichert hat."

Unabhängig davon gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Fahrzeuge dürfen bei Glatteis, Schneeglätte oder Eis- und Reifglätte nicht mit Sommerreifen gefahren werden. Zulässig sind ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Verstöße werden mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei einem Unfall drohen höhere Sanktionen sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen. Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt der TÜV-Verband deshalb eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern, da abgefahrene Reifen bei Nässe, Schnee und Eis deutlich an Haftung verlieren, auch wenn gesetzlich bereits 1,6 Millimeter ausreichen.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
030 760095-320, presse@tuev-verband.de
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