ASB begrüßt Bereichsausnahme für die Notfallrettung
Neue EU-Richtlinien zur Vergabe im Rettungsdienst
Köln (ots)
Der ASB begrüßt grundsätzlich die Ausnahmeregelung in den Richtlinien für den Rettungsdienst, die am 15. Januar 2014 durch das Europaparlament verabschiedet wurde.
Rund um die Uhr ist der Rettungsdienst in Deutschland im Einsatz - rettet Leben und hilft Menschen bei Unfällen und schweren Erkrankungen. Damit ist der Rettungsdienst, an dessen Durchführung der ASB maßgeblich beteiligt ist, ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland. Eng verzahnt mit dem Rettungsdienst sind auch die Leistungen von Zivil- und Katastrophenschutz und den Einheiten, die bei einer Großschadenslage zum Einsatz kommen.
Diese enge Verzahnung findet sich nun in Form einer Ausnahmeregelung in zwei Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen und Konzessionen. Die Auswahl der Leistungserbringer für den Rettungsdienst muss demnach nicht mehr nach den strengen, formalen Vorgaben des Vergaberechts erfolgen. Vielmehr tragen die Richtlinien der engen Verzahnung von Ehrenamt und Hauptamt und einem funktionierenden System der Hilfsorganisationen Rechnung. "Es ist gelungen, das Europarecht mit dem hervorragenden System des deutschen Bevölkerungsschutzes in Einklang zu bringen", sagt Knut Fleckenstein, ASB-Bundesvorsitzender und Mitglied des Europaparlaments. "Der ASB als Hilfsorganisation und Leistungserbringer im Rettungsdienst wird damit gestärkt."
Die Ausnahmeregelung für den Rettungsdienst eröffnet einen Spielraum für die nationale Ausgestaltung der Richtlinie in Bundes- und Landesrecht. Der deutsche Gesetzgeber kann nun die bereits gelebte Praxis und bewährte Qualität des Rettungsdienstes in Deutschland mit den Hilfsorganisationen als zentraler Akteur verankern. "Die Politik in Bund und Land muss nun rasch die Richtlinien in nationales Recht übernehmen", fordert Dr. Georg Scholz, ASB-Bundesarzt. "Die Chancen standen noch nie so gut, dass der Rettungsdienst nicht mehr von Wettbewerb und Preisdumping beeinträchtigt wird."
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