Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Gesetzliche Unfallversicherung: Warnung vor mangelhaften Feuerwehrstiefeln
Berlin (ots)
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen warnen Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen davor, bestimmte mangelhafte Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath Schuh-GmbH bei Einsätzen zu verwenden.
Betroffen sind folgende Produkte und Produktionszeiträume:
* 12.01.2007 - 21.03.2007 für die Feuerwehrstiefel des Typs: Profi Plus, Profi, Ultra, Spark und 865U * 26.04.2007 - 24.07.2007 Typ: Profi Plus, * 26.04.2007 - 01.08.2007 Typ: Profi, * 26.04.2007 - 02.08.2007 Typ: Spark und * 27.04.2007 - 28.08.2007 Typ: Ultra
Diese Produkte entsprechen nicht den grundlegenden Anforderungen für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit. Das haben Untersuchungen mehrerer Prüfstellen für Produktsicherheit ergeben. Danach erfüllten die genannten Feuerwehrstiefel zum Beispiel die Mindestanforderungen an Rutschhemmung, Durchtrittsicherheit der Sohlen und Beflammbarkeit nicht. Eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit des Trägers sei daher im Einsatz nicht auszuschließen.
Die Bezirksregierung Köln hatte der Hanrath Schuh-GmbH daraufhin zunächst das Inverkehrbringen der genannten Stiefel untersagt. In einer zweiten Untersagungsverfügung wurde darüber hinaus mit Wirkung vom 14. August 2008 auch das Inverkehrbringen der Stiefel des Typs Profi Plus, Profi, Spark und Ultra generell untersagt. Das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 3 L 383/08) hat diese Untersagungsverfügung inzwischen bestätigt.
Hintergrund: gesetzliche Unfallversicherung
Jedes Jahr ereignen sich allein bei freiwilligen Feuerwehren rund 10.000 meldepflichtige Unfälle - die meisten davon bei Übungsdiensten und bei der Brandbekämpfung. Aufgrund der großen Risiken, denen Feuerwehrleute im Einsatz ausgesetzt sind, gelten für persönliche Schutzausrüstungen in diesem Bereich höchste Sicherheitsstandards. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten freiwillige und Betriebs-Feuerwehren sowie Hilfeleistungsorganisationen wie Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Technisches Hilfswerk bei der Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bieten sie zudem Versicherungsschutz gegen Unfälle im Einsatz und Berufskrankheiten.
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