Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Alle Jahre wieder... - Wird bei Weihnachtsfeiern über die Stränge geschlagen
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Gemütlich mit den Kollegen zusammensitzen und einen Glühwein schlürfen: So eine Weihnachtsfeier ist schon was Schönes. Allerdings lauern hier auch viele Fettnäpfchen und Gefahren. Besonders zu später Stunde, wenn dank Alkohol so langsam alle Hemmungen fallen und der eine oder andere nicht mehr ganz Herr seiner Sinne ist. Jessica Martin berichtet.
Sprecherin: Alle Jahre wieder wird aus so manch ungezwungenem Beisammensein eine Weihnachtsfeier des Grauens. Und Schuld daran hat natürlich meistens...
O-Ton 1 (Eberhard Ziegler, 0:11 Min.): "Der Glühwein oder der Punsch, der bringt einen manchmal auf Ideen, die man am nächsten Tag vielleicht dann bereut. Den Chef beleidigen wäre so was, oder irgendwelche Scherze veranstalten, wo was kaputtgeht."
Sprecherin: Sagt Eberhard Ziegler von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Und wer zu tief ins Glas schaut und sich hinterher ans Steuer setzt, sollte eins wissen:
O-Ton 2 (Eberhard Ziegler, 0:21 Min.): "Unfälle unter Alkoholeinfluss sind nicht versichert, deshalb sollte man eben gar nichts trinken oder in Maßen, und wenn, dann für den Heimweg vorsorgen. Entweder, dass man ein Taxi bestellt oder eine Fahrgemeinschaft organisiert mit einem Kollegen, der eben nichts trinkt. Dieser Kollege wäre dann auf dem Heimweg, wenn er die anderen nach Hause bringt, auch auf diesen Abweichungen sogar versichert."
Sprecherin: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung läuft über den Arbeitgeber. Er gilt auch für die gesamte Zeit der Weihnachtsfeier - und zwar unabhängig davon, ob sie in den Firmenräumen oder zum Beispiel in einem Restaurant stattfindet.
O-Ton 3 (Eberhard Ziegler, 0:19 Min.): "Allerdings müssen dafür ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Sie muss vom Arbeitgeber veranstaltet werden oder zumindest gebilligt werden, es müssen alle Beschäftigen eingeladen sein und auch ein großer Teil muss teilnehmen, deshalb sind es 'Gemeinschaftsfeiern', die wir versichern. Bei ganz großen Unternehmen kann man natürlich dann das auch abteilungsweise machen."
Sprecherin: Aber Vorsicht: Auch wenn der Chef es netterweise erlaubt, mit Anhang kommen zu dürfen:
O-Ton 4 (Eberhard Ziegler, 0:13 Min.): "Der Partner ist nicht versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung, denn die knüpft an das Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen an, und in dem steht ja der Partner nicht. Umso mehr sollte man dann eben seine Partnerin oder Partner im Auge behalten, dass nichts passiert!"
Abmoderationsvorschlag:
Mehr Informationen rund ums Thema Weihnachtsfeiern und wie Sie da vor Unfällen abgesichert sind, finden Sie im Netz auf DGUV.de.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: +49-30-13001-1414
E-Mail: presse@dguv.de
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