Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Maske ohne Makel?
IFA hilft beim Check geeigneter Atemschutzmasken
Berlin (ots)
In der Corona-Pandemie wollen sich immer mehr Menschen mit geprüften und zertifizierten Atemschutzmasken, sogenannten FFP2-Masken, schützen. Gleichzeitig berichten die Medien regelmäßig über gefälschte und mangelhafte Exemplare solcher Masken. Woran sich zertifizierter und damit sicherer Atemschutz grundsätzlich erkennen lässt, veranschaulicht das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in einem Übersichtsplakat. Details ergänzt eine FAQ-Liste.
Anders als Mund-Nasen-Bedeckungen oder chirurgische Masken, die in erster Linie die Mitmenschen schützen, bieten geprüfte Atemschutzmasken der Klasse FFP2 oder FFP3 der nutzenden Person selbst Schutz vor dem Einatmen von Krankheitserregern. Deshalb greifen auch Privatpersonen immer häufiger zu diesen Masken. Berichte über ungeprüfte, mangelhafte oder gefälschte FFP2-Masken im Handel verunsichern.
"Uns erreichen täglich Fragen, wie und woran sich falsche, also ungeprüfte oder mangelhafte Masken erkennen lassen", sagt Dr. Peter Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle im IFA. Unter den Anfragenden seien nicht nur private Verbraucher und Verbraucherinnen, sondern auch verunsicherte Unternehmen. Denn selbst Fachleute könnten ein mangelhaftes Produkt mit letzter Sicherheit nur anhand einer Messung im Labor erkennen.
Die Wahrscheinlichkeit, ein gefälschtes oder mangelhaftes Produkt zu kaufen, lässt sich allerdings minimieren. Paszkiewicz: "Es gibt fünf wesentliche Merkmale, die auf eine zertifizierte Maske hinweisen." Besonders wichtig ist die CE-Kennzeichnung der Maske, der immer eine vierstellige Kennnummer folgen muss. Sie steht für die Stelle, die eine jährliche Überwachungsmaßnahme durchführt. Daneben braucht es zwingend einen Hinweis auf die Schutzklasse FFP2 oder FFP3. Die ergänzenden Buchstaben R bzw. NR sind für die Wiederverwendbarkeit am Arbeitsplatz relevant. Zudem sind Herstellername und Produktbezeichnung ein Muss. Und auch die Angabe der Europäischen Norm EN 149, nach der die Maske geprüft wurde, darf nicht fehlen. Dies sind verpflichtende Kennzeichnungen, die auf jeder zertifizierten Atemschutzmaske anzubringen sind.
Daneben sind auch produktbegleitende Dokumente gute Indizien für eine regulär zugelassene Maske, denn sie sind gesetzlich gefordert. Zu ihnen zählen das Zertifikat, die Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache und die sogenannte Konformitätserklärung.
Paszkiewicz: "Es wird immer Ausnahmen geben, aber grundsätzlich gilt: Sind alle genannten Merkmale vorhanden, haben wir es sehr wahrscheinlich mit einer zertifizierten Maske zu tun, die verlässlichen Schutz bietet."
Die wesentlichen Merkmale hat das IFA in einem Plakat zusammengestellt. Ergänzende Hinweise zu zertifizierten Masken und ihren Erkennungsmerkmalen gibt außerdem eine Liste häufiger Fragen und Antworten, die im Plakat verlinkt ist.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell