Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Durchblick bei Sonnenbrillen - IFA-Strahlenschutzexpertin gibt Tipps zum sorglosen Blick in die Sonne
3 Audios
- 230620_BmE_Sonnenbrillen.mp3
MP3 - 2,3 MB - 02:27Download - 230620_OTP_Sonnenbrillen.mp3
MP3 - 3,0 MB - 03:14Download - 230620_Umfrage_Sonnenbrillen.mp3
MP3 - 542 kB - 00:34Download
Ein Dokument
Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag: Modisch gesehen sind Cateye-, Butterfly-, und Aviator-Sonnenbrillen in diesem Sommer der letzte Schrei. Wer die draußen trägt, egal, ob in der Freizeit oder im Job, sieht immer gut aus. Viel wichtiger ist allerdings, dass die Gläser einen UV-Schutz haben, um die Augen zu schützen. Warum, verrät uns jetzt (zum Tag der Sonnenbrille am 27. Juni) Oliver Heinze.
Sprecher: Das menschliche Auge ist sehr empfindlich und sollte immer vor der Sonne geschützt werden.
O-Ton 1 (Claudine Strehl, 17 Sek.): "Weil die unsichtbare ultraviolette Strahlung der Sonne die Augen, insbesondere wenn sie ungeschützt sind, akut, aber voll allem auch langfristig schädigen kann. Die Folge können dann beispielsweise sein Entzündungen der Bindehaut oder langfristig gesehen Grauer Star."
Sprecher: Sagt Claudine Strehl, Expertin für optische Strahlung am Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz IFA. Ob eine Sonnenbrille ausreichend Schutz bietet, erkennen Sie an der vorgeschriebenen Kennzeichnung:
O-Ton 2 (Claudine Strehl, 25 Sek.): "Sonnenbrillen dürfen nur verkauft werden, wenn sie das sogenannte CE-Zeichen tragen. Damit garantiert der Hersteller dann, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind, unter anderem auch hinsichtlich der UV-Durchlässigkeit. Es gibt dann noch Kennzeichnungen wie 'UV400'. Die sind aber mit Vorsicht zu genießen, weil es für diese Kennzeichnung keinerlei Regulierung und Kontrolle gibt."
Sprecher: Auch der Tönungsgrad der Gläser spielt eine wichtige Rolle. Allerdings gibt der erstmal nur darüber Auskunft, wie weitgehend die Sonnenbrille einen davor schützt, geblendet zu werden.
O-Ton 3 (Claudine Strehl, 32 Sek.): "Und hier muss man eben auch vorsichtig sein mit der Tönung, die kann gegebenenfalls problematisch sein: Wenn die zu stark, also zu dunkel ist, dann kann sich zum einen das Farbensehen verändern. Und auch Signale im Straßenverkehr können dann zum Teil nicht mehr richtig erkannt werden. Außerdem ist die Pupille hinter den sehr dunklen Gläsern dann auch geweitet. Wenn die Brille keinen ausreichenden UV-Schutz hat, dann kann dementsprechend umso mehr schädliche UV-Strahlung ins Auge eindringen."
Sprecher: Darauf also unbedingt achten. Und wenn Sie beruflich viel draußen arbeiten, muss sogar Ihr Arbeitgeber einen Sonnenschutz für Ihre Augen stellen.
O-Ton 4 (Claudine Strehl, 37 Sek.): "Und zwar genau dann, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, die ja verpflichtend ist, ermittelt wird, dass tatsächlich Gefährdungen für die Augen durch UV-Strahlung vorliegen. Die Lösung dafür kann aber sehr unterschiedlich sein: Bei Brillenträgern kann das zum Beispiel so ein aufklemmbarer Sonnenschutz oder eine Überbrille sein. Eine Sonnenschutzbrille in Sehstärke dagegen ist eine freiwillige Unternehmensleistung. Aber da gilt das Motto: Fragen kostet nix - und ob das am Ende übernommen wird oder nicht, wird dann individuell entschieden."
Abmoderationsvorschlag: Mehr Infos rund ums Thema "UV-Schutz" finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter DGUV.de.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: +49-30-13001-1414
E-Mail: presse@dguv.de
Glinkastr. 40, 10117 Berlin
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell