Ostsee-Zeitung: Kommentar zur Reform des Mord-Paragrafen
Rostock (ots)
Wer ist der Mörder, heißt es in unzähligen Krimis. Auf die Frage "Wer ist Mörder?" liefert das Strafgesetzbuch eine ebenso antiquierte, wie bisweilen lebensfremde Definition. Abgesehen davon, dass die heutige noch im Gesetz stehende Formulierung vom NS-Blutrichter Roland Freisler stammt, sorgt sie in der Rechtspraxis für enorme Probleme. Niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit etwa öffnen der Willkür bei der Beurteilung von Tötungsdelikten Tür und Tor. Kluge, lebensnahe Richter umschiffen die Schwammigkeit der Begriffe dennoch mit differenzierten Urteilen. Ausnahmen bestätigen diese Regel. Allerdings ist der weit auslegbare Mord-Paragraf sowie die nicht trennscharfe Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag in der Tat reformbedürftig. Justizminister Heiko Maas, dem gerade die Vorratsdatenspeicherung "aufs Auge gedrückt" wurde, sollte sich vom Widerstand des Koalitionspartners in dieser Frage nicht beirren lassen. An lebenslanger Haft für besonders schlimme Tötungsdelikte wird er festhalten, was völlig richtig ist.
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