Neue Westfälische: Neue Westfälische (Bielefeld): Sicherungsverwahrung Anspruch auf Gewissheit BERNHARD HÄNEL
Bielefeld (ots)
Man muss schon ganz schön kräftig die Zähne zusammenbeißen, will man mit dem Straßburger Urteil klarkommen, mit dem die Sicherungsverwahrung eines Schwerstverbrechers für rechtswidrig erklärt worden ist. Doch man muss es akzeptieren. Wem der Rechtsstaat teuer ist, dem darf kein Verstoß gegen dessen Prinzipien billig sein. Ein eherner Grundsatz lautet nun einmal aus gutem Grunde: Keine Strafe ohne Gesetz. Maßlos aufregen aber darf man sich über die Dummheit früherer Gesetzgeber, die die Sicherungsverwahrung für unheilbare Straftäter auf zehn Jahre begrenzten. Das war naiv und rechtsstaatlich nicht geboten. Das Instrument der Sicherungsverwahrung ist, so bitter es aus Gründen der Humanität und unveräußerlichen Würde jedes Menschen ist, unverzichtbar zum Schutz der Gesellschaft vor unverbesserlich gefährlichen Gewalttätern. Die Bürger haben einen Anspruch auf die Gewissheit, dass ihr Staat das Menschenmögliche unternimmt, um sie zu schützen. Hierfür Regelungen zu finden, die den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit entsprechen, ist Aufgabe der Volksvertreter.
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