Neue Westfälische: Neue Westfälische Bielefeld: Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung Dankend abgelehnt JOHANN VOLLMER
Bielefeld (ots)
Das Bundesverfassungsgericht hat den Machbarkeitsfantasien zur inneren Sicherheit einen Riegel vorgeschoben. Die Vorratsdatenspeicherung ist in der jetzigen Form verfassungswidrig. Zum wiederholten Male muss man den Eindruck gewinnen, dass die Bürgerrechte ihren Wohnsitz nach Karlsruhe verlegt haben. Im Berliner Innenministerium, wo sie auch zu Hause sein müssten, werden die Freiheitsrechte der Bürger seit Jahren beschnitten - egal ob die Minister Schily, Schäuble oder de Maizière hießen. Dort will man mit dem internationalen Terrorismus nicht nur Schritt halten, man will ihn überholen. Verbrechen sollen erkannt werden, noch ehe sie gedanklich entstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sammelt der Staat alle Daten, deren er habhaft werden kann. Der Traum ist der vollendete Präventionsstaat. Der Grundsatz lautet bei jeder neuen Gesetzesinitiative stets: Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich wegen der Überwachung nicht zu sorgen. Jeder Mensch hat aber etwas zu verbergen. Nicht strafrechtlich, sondern im Bereich des privatesten Raumes, der Intimsphäre. Um diese zu schützen, reicht es nicht, sich nur auf die Verfassungsrichter zu verlassen. Jeder selbst muss erkennen, dass es eben nicht in Ordnung ist, wenn der Staat zum Lauschangriff ansetzt; wenn er Telefone abhören und öffentliche Plätze per Videokamera überwachen möchte; wenn er auf Bankdaten zugreift, ohne dass Betroffene davon erfahren; wenn er Mautdaten zur Fahndung einsetzen und Fluggästen bis auf den nackten Körper schauen will; wenn Fingerabdrücke, Telefon- und Internetverbindungen gespeichert werden. Die Sicherheit, die der Staat verspricht, ist trügerisch. Er stellt jeden Einzelnen unter Generalverdacht. Der Präventionsstaat möchte den Bürger vor sich selbst schützen. Mit freundlichem Dank abgelehnt.
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