Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Schmerzensgeld für einen Mörder Recht gesprochen JÜRGEN JUCHTMANN
Bielefeld (ots)
Nein, es ist kein Skandalurteil! Das Frankfurter Landgericht hat Recht gesprochen - wie es sich in einem Rechtsstaat gehört. Es dreht einem in diesem Fall den Magen um, aber jeder Straftäter, auch wenn er ein unvorstellbar grausames Verbrechen an einem Kind begangen hat, ist nach den Maßstäben unserer Gesetze zu behandeln und zu verurteilen. Die können auch bei besonders schweren Vergehen nicht nach Gutdünken einzelner Polizeibeamter außer Kraft gesetzt werden. Menschen, deren Rechtsempfinden das widerspricht, müssen sich fragen lassen, ob sie wirklich in einem Gemeinwesen leben wollen, das mutmaßliche Täter mit Folter zu Geständnissen zwingt. Wollen wir uns mit Unrechtsstaaten auf eine Stufe stellen? Auch ein bisschen Folter oder ihre Beschränkung auf schwerste Verbrechen kann es nicht geben. Sollen in Deutschland wieder Menschen foltern und gefoltert werden, wie während des dunkelsten Kapitels unserer jüngeren Geschichte? Das Gericht hat klargestellt: Es war ein Fehler, Gäfgen Folter anzudrohen. Es hat aber gleichzeitig mit der relativ geringen Entschädigung für den Mörder deutlich gemacht, dass es bei seiner Entscheidung weniger um den Täter als vielmehr um die Gesundheit des deutschen Rechtssystems ging.
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