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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar zu EuGH-Urteil zu Väterrechten Anpassung an die Wirklichkeit MARTINA HERZOG, BRÜSSEL

Bielefeld (ots)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt die Position von Seitensprung-Vätern - richtig so! Denn bisher haben außereheliche Väter schlechte Karten: Wenn sie ihr (mögliches) Kind nie kennengelernt haben, die Vaterschaft nicht beweisen können und die rechtlichen Eltern keinen Kontakt wollen, bleiben sie außen vor. Diese Regelungen sollen dem Wohl des Kindes dienen: Wen es nicht kennt, den kann es nicht vermissen. Ob das stimmt? Das ein für allemal zu entscheiden, haben sich die Straßburger Richter nicht angemaßt. Statt dessen haben sie genaue Abwägung eingefordert. Im vorliegenden Fall hat der verhinderte Vater getan, was gut und richtig war: Er begleitete die werdende Mutter zum Arzt, und er bestätigte die Vaterschaft vor dem Jugendamt. Er tat das, was viele um Unterhalt kämpfende Mütter sich wünschen würden. Dass seine Geliebte, noch vor der Geburt mit Kind und angetrautem Mann wiedervereint, den zwischenzeitlichen Liebhaber nicht im Haus haben wollte, ist ebenso verständlich. Auch der gesetzliche Vater steht zum Kind, so sehr, dass er offenbar gar nicht wissen will, ob es wirklich von ihm ist. Fazit: Die Wirklichkeit ist kompliziert und schmerzhaft. Das Straßburger Urteil wird dem besser gerecht als die allzu pauschale deutsche Gesetzgebung.

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