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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Spektakuläres Urteil zum Concorde-Absturz Schwere Beweisführung MATTHIAS BUNGEROTH

Bielefeld (ots)

Damit hatten die meisten Beobachter nicht gerechnet: Die damalige Fluggesellschaft Continental Airlines und einer ihrer Mitarbeiter tragen strafrechtlich keine Verantwortung für eines der schwersten Unglücke der zivilen Luftfahrt, den Absturz des Überschallflugzeugs Concorde im Juli 2000. Dieses Urteil eines Berufungsgerichts in Versailles hat der Welt zwölf Jahre nach der Katastrophe noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie schwierig die Beweisführung bei solch komplizierten Unfallabläufen ist. Die Richter bejahten allerdings, dass ein technischer Defekt der vor der Concorde gestarteten Continental-Maschine den Absturz des Superfliegers ausgelöst hatte, bei dem 113 Menschen starben. Die Concorde war beim Start über ein Metallteil gerast, das das zuvor gestartete Flugzeug auf der Startbahn verloren hatte. Dieses wurde hochgeschleudert, ein Tank der Concorde zerbarst. Das ausgelaufene Kerosin entzündete sich. Diese Kausalkette wird durch das Urteil ebenso wenig infrage gestellt wie die Auszahlung der Entschädigung an die Absturzopfer. Dabei sollte es auch bleiben. Alles andere hilft niemandem.

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