Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Verfassungsklage gegen Gesetz zur Beamtenbesoldung Kampfbegriff Gerechtigkeit FLORIAN PFITZNER, DÜSSELDORF
Bielefeld (ots)
Freilich ist es kein Zufall, dass die Landtagsfraktionen von CDU und FDP in NRW pünktlich zu Anfang der letzten Woche vor der Bundestagswahl ihre Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Beamtenbesoldung einreichen. Auf der Zielgeraden bündeln sie damit erneut ihre Kräfte, um sich zu Anwälten der höheren Beamten aufzuschwingen - angeblich stets um das demokratietheoretische Ideal bemüht, in ihrer Wächterfunktion Korrektive zur Politik der rot-grünen Landesregierung zu setzen. Interessant ist in dem Zusammenhang, zu beobachten, wie sich die politischen Akteure auch in NRW um die Deutungshoheit bei der Vokabel der Gerechtigkeit streiten. Während auf bundespolitischer Bühne immer wieder von Generationen- oder Beitragsgerechtigkeit zu hören ist, argumentiert der nordrhein-westfälische FDP-Chef Christian Lindner derzeit gerne mit der Leistungsgerechtigkeit - womöglich wider besseres Wissen. Gerechtigkeit ist weit davon entfernt, eine objektive, messbare Größe zu sein. Insbesondere in Wahlkampfzeiten verkommt der Terminus zum reinen Kampfbegriff. Was gerecht ist und was nicht, hängt immer noch von der Warte des Betrachters ab. Und die ist für die höheren Staatsdiener in NRW trotz zweier Nullrunden nach wie vor nicht die schlechteste.
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