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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Entschädigung nach illegitimer Sicherungsverwahrung Konsequent HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Auf den ersten Blick mag es befremdlich erscheinen, wenn das Land NRW Schwerverbrecher, die zu Unrecht in der Sicherungsverwahrung untergebracht waren, finanziell entschädigen muss. Bei genauerem Hinsehen ist dies in einem Rechtsstaat aber nur konsequent. Denn die Betroffenen wurden ohne eine adäquate Rechtsgrundlage ihrer Freiheit beraubt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Ähnlich wie bei zu Unrecht erlittener Strafhaft muss auch Menschen, die zu Unrecht in der Sicherungsverwahrung gesessen haben, Entschädigung zustehen. Das Oberlandesgericht Hamm hat dies in zwei Pilotverfahren nun klargestellt, aber auch eine spitzfindige Differenzierung vorgenommen: Sicherungsverwahrte haben tatsächlich extrem viel auf dem Kerbholz. Sie mussten nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen weiter hinter Gittern bleiben, weil sie anhaltend gefährlich für die Allgemeinheit waren. Wenn sie nun einige Jahre zu Unrecht einsaßen, seien sie deshalb mit deutlich weniger Geld zu entschädigen als Menschen, die zum Beispiel wegen eines Fehlurteils völlig zu Unrecht im Gefängnis waren. Ärgerlich ist, dass das Land NRW für die Entschädigung aufkommen muss. Die Misere hat in Wahrheit der Bund eingebrockt. Dessen Politiker hatten mit zu heißer Nadel die Vorschriften der Sicherungsverwahrung immer wieder verschärft und damit die höchsten Richter auf den Plan gerufen.

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