Neue Westfälische (Bielefeld): Rücknahmepflicht bei Elektromüll Einleuchtend Hannes Koch, Berlin
Bielefeld (ots)
Ja, das neue Gesetz ist unbequem. Alte Waschmaschinen, Fernsehgeräte oder Smartphones müssen Elektronikmärkte künftig zurücknehmen. In manchen Fällen sind sie sogar verpflichtet, ausrangierte Produkte zu akzeptieren, die nicht bei ihnen gekauft wurden. So steht es im Elektrogerätegesetz von Umweltministerin Barbara Hendricks. Die Firmen müssen dafür Lagerplatz schaffen. Sie sind gehalten, sich um den Transport zu den Verwertern kümmern. Das kostet Zeit und Geld. Aber auch die Verbraucher tragen ihren Teil der Last. Ihnen ist auferlegt, die Geräte abzuliefern. Überprüfen lässt sich das oft zwar nicht, aber die Regierung erhöht den Druck. Abermals weist sie darauf hin, dass es schlicht verboten ist, kaputte oder überflüssige Mikrowellenherde oder Verstärker in den Müll zu werfen. Aber muss man darüber wirklich diskutieren? Ist es nicht plausibel, dass knappe, teure, teils umweltschädliche und giftige Rohstoffe nicht weggeworfen, verfeuert oder auf irgendwelche Müllhalden in Afrika oder Asien verfrachtet, sondern wiederverwendet werden sollten? Industrieunternehmen, die die Güter fertigen, Händler, die sie verkaufen, und Konsumenten, die sie verwenden, müssen jeweils ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Schon auf den ersten Blick ist das Ideal der Kreislaufwirtschaft einleuchtend. Ihm nähern wir uns an. Alte Autos schmeißen wir ja auch nicht mehr in den Wald.
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