Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Urteil zur passiven Sterbehilfe Kluge Entscheidung Alexandra Jacobson, Berlin
Bielefeld (ots)
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die künstliche Ernährung für den französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert eingestellt werden darf. Bei diesem Akt der passiven Sterbehilfe handelt es sich keineswegs um einen Angriff auf die Menschenwürde, sondern um das genaue Gegenteil: Lambert vegetiert seit langem fast ohne Bewusstsein dahin. Gemeinsam mit der Ehefrau hatten die Ärzte diesen Schritt empfohlen. Der Rechtsstreit dauerte solange, weil ein Teil der Familie sich mit dem Ende des geliebten Sohnes oder Bruders nicht abfinden wollte. Man kann nur hoffen, dass jetzt Frieden in die Familie einkehrt. Nichts ist schwieriger als einen geliebten Menschen gehen zu lassen. Aber zu einem Leben in Würde gehört auch ein würdevolles Ende. Lamberts Ehefrau war immer davon überzeugt, dass ihr Mann lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt hätte. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, eine Patientenverfügung aufzusetzen und so rechtzeitig seinen Willen kundzutun. Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod, aber mit einer Patientenverfügung kann man den Angehörigen im Extremfall Leid und Streit ersparen. Passive Sterbehilfe ist auch in Deutschland erlaubt. Aktuell wird hierzulande darüber diskutiert, ob aktive, organisierte Sterbehilfe verboten werden soll. Eine erste Debatte im Bundestag hat allerdings Zweifel gesät, ob es für den Gesetzgeber überhaupt erforderlich ist, sich in diesen sensiblen Bereich stärker einzumischen.
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