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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Freispruch für Jugendobmann nach Torunfall Ein realistisches Urteil Dirk-Ulrich Brüggemann

Bielefeld (ots)

Ein Vorstandsmitglied eines Sportvereins aus Augustdorf hat dank seiner Beharrlichkeit letztlich dafür gesorgt, dass für die ehrenamtlichen Sportfunktionäre die Welt wieder in Ordnung gekommen ist. Nur weil der Jugendobmann Volker Dierk es nicht hinnehmen wollte, dass er die Schuld an einem tragischen Unfall bei einem D-Jugend-Fußballturnier tragen sollte, bei dem ein damals elfjähriger Spieler durch ein umkippendes Tor einen Schädelbasisbruch erlitt, unter dessen Folgen der Junge heute noch leidet. Der Jugendobmann sollte die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Spieler sich in einer kleinen Nebenhalle aufwärmen sollten, bevor in der Haupthalle ihr Turnierspiel angepfiffen wurde. Die Kinder waren ohne Betreuer in der Halle und hatten einen Ball dabei. Nach einem Lattentreffer war ein Handballtor umgekippt. Wie die für das Turnier eigentlich nicht genutzten Handballtore an die Stirnseiten der Gymnastikhalle gekommen sind, weiß heute niemand mehr. Vor dem Amtsgericht und in der Berufung vor dem Landgericht wurde dem Jugendobmann vorgeworfen, er habe seine Aufsichtspflicht als Vorstandsmitglied verletzt. Er sei als Organisator des Turniers ein Sicherheitsgarant gewesen, der die Gefahren hätte vorhersehen müssen. Dass der 45-Jährige aber während des Fußballturniers selbst eine D-Jugendmannschaft zu betreuen hatte und diese zum Unfallzeitpunkt in der Kabine gerade getröstet habe, weil sie ein Spiel haushoch verloren hatte, blieb letztlich unbeachtet. Dagegen wehrte sich Volker Dierk. Und das zurecht! Ihm ist es nun zu verdanken, dass mit diesem Freispruch endlich deutsche Gerichte geklärt haben, wie die Verantwortung eines Ehrenamtlichen aussieht. Laien können nicht für Dinge verantwortlich gemacht werden, die zuvor nicht einmal von Ingenieuren der Berufsgenossenschaft und des Technischen Überwachungsvereins bemängelt wurden. Wie soll ein ehrenamtlicher Sportfunktionär ein Tor befestigen, wenn im Hallenboden keine Verankerungen dafür vorhanden sind? Wie soll dieser Mann Tore sichern, wenn - wie damals Realität - nicht einmal Ketten zum Zusammenschließen der Tore vorhanden waren? Wäre dieser Freispruch nicht erfolgt, hätte es düster um die ehrenamtlichen Posten in den Sportvereinen ausgesehen. Wer hätte noch Verantwortung übernommen, wenn er mit seiner Wahl in einen Vorstandsposten automatisch mit einem Bein im Gefängnis gestanden hätte?

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