Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Zschäpe spricht im NSU-Prozess Beschädigter Rechtsstaat Sigrun Müller-Gerbes
Bielefeld (ots)
Fast genau fünf Jahre ist es her, dass in Eisenach ein Wohnmobil in Flammen aufging. Im Rückblick ist jener 4. November 2011, an dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt starben, auch der Tag, an dem sich ein gutes Stück Vertrauen in den Rechtsstaat in Rauch auflöste. Es ist bis heute nicht wieder hergestellt. Über zehn Jahre lang hatte der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund bis dahin im Verborgenen Banken überfallen, Bomben gelegt und Migranten ermordet - ohne dass die ermittelnden Behörden dem Verdacht auf rechtsextreme Serientäter ernsthaft nachgegangen wären. Hätte der Schaden, den das Vertrauen genommen hatte, da noch repariert werden können? Vielleicht durch wirklich vorbehaltlose Aufklärung, die damals versprochen wurde. Es folgten: verheerende Ermittlungspannen, vernichtete Akten, mysteriöse Todesfälle unter V-Männern. Also setzten Bürger und vor allem die Angehörigen der Mordopfer auf den Prozess gegen Beate Zschäpe, die Frau, die mit den beiden Uwes das "NSU-Trio" bildete und als einzige überlebt hat. Zschäpe hätte Aufklärung liefern können. Sie hat es nicht getan. Stattdessen haben sie und ihre Anwälte es mit ihrer Prozessstrategie geschafft, das Verfahren, das inzwischen seit dreieinhalb Jahren läuft, endlos in die Länge zu ziehen. Und zwar so sehr, dass es kaum noch öffentliche Aufmerksamkeit gibt für die so notwendige Aufarbeitung der NSU-Verbrechen - Taten, die in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartig sind. Dass Zschäpe es nun in einer einzigen Minute schafft, das Geschehen in 20 Jahren NSU zusammenzufassen und abzuhaken, zeigt, wie ernst man ihre angebliche Reue nehmen muss. Sie bedauere ihr "Fehlverhalten", sagt sie. Wer an die zehn Toten denkt, die das Trio zu verantworten hat, den kann es ob dieser Wortwahl nur schütteln. Nach mehr als drei Jahren ergreift Zschäpe also das Wort - zu einem Zeitpunkt, da das Gericht den Prozess bald beenden will. Das entlarvt ihre Worte als das, was sie sind: Ein weiterer prozesstaktischer Schachzug, der die drohende Höchststrafe abwenden soll. Einer Angeklagten vor einem deutschen Gericht ist das erlaubt. Nur: Es erhellt kein bisschen von dem, was zwischen den Beteiligten damals vorgefallen ist. Es liefert keine Hinweise auf Mittäter, Unterstützer, die Rolle des Verfassungsschutzes. Und es hilft den Zweiflern am Rechtsstaat ebenso wenig weiter wie den Hinterbliebenen, die wissen wollen, wie es zu den unfassbaren Verbrechen kommen konnte.
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