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Neue Westfälische (Bielefeld): Anklage gegen Winterkorn Hart gegen Täter in Chefetagen Wolfgang Mulke, Berlin

Bielefeld (ots)

Die US-Justiz will den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wegen der Abgasmanipulationen vor Gericht stellen. Hierzulande ermitteln verschiedene Staatsanwaltschaften seit Jahren, ohne dass es zu einer Anklage gegen die Führung des größten Autobauers der Welt gekommen wäre. Das legt die kritische Frage nahe, ob VW hierzulande geschont werden soll. Doch diese Erklärung nach dem Motto, die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen, ist zu einfach. So kooperieren die Ermittler der USA schon lange mit ihren Kollegen in Braunschweig und Stuttgart. Wenn deren Anklageschrift hieb- und stichfeste Beweise für eine frühe Kenntnis des einstigen Vorstandschefs über illegale Abschalteinrichtungen enthält, drohen sowohl Winterkorn als auch VW selbst ein dickes Ende. Den Konzern könnte es in einem anderen Verfahren weitere Milliarden kosten. Denn Aktionäre klagen auf Schadenersatz, weil sie nicht rechtzeitig über die in den USA drohenden Sanktionen informiert worden seien. Lässt sich dies mit Hilfe der Behörden jenseits des Atlantiks beweisen, haben die Anleger gute Karten. Das deutsche Strafrecht belangt nur Individuen. Winterkorn und anderen Betrug an den Kunden nachzuweisen, fällt naturgemäß schwer und kann lange dauern. Hinweise auf eine bewusste Verschleppung der Ermittlungen in Deutschland gibt es bisher nicht. Nach der neuerlichen Wendung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es am Ende doch genügend Hinweise auf eine Mitwisserschaft derer ganz oben im Konzern geben wird. Dann wird es für Winterkorn richtig ernst. Denn eine Betrugsanklage in Deutschland kann am Ende auch eine Haftstrafe bedeuten. Sie würde zudem geprellten Kunden hierzulande einen neuen Ansatz für Schadenersatzforderungen geben. Die denkbare Kettenreaktion ließe sich noch weiter spinnen. Die Akte Abgas-Skandal ist noch lange nicht geschlossen. Für den einen oder anderen mag das deutsche Wirtschaftsstrafrecht unbefriedigend sein, weil die Täter zu oft ungeschoren davonkommen. Doch spätestens mit den Steuerverfahren gegen prominente Manager ist der Wille erkennbar, im Rahmen der Gesetze auch hart gegen Täter vorzugehen. Die notwendige Zeit dafür sollte den Ermittlern auch im Fall VW zugestanden werden. Bis dahin gilt auch für Winterkorn die Unschuldsvermutung, nicht der Glaube an den Anschein.

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