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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Kriminalitätsbekämpfung per Video Bitte nur mit Augenmaß Lothar Schmalen, Düsseldorf

Bielefeld (ots)

Es ist noch nicht so lange her, dass um den Einsatz von Videokameras an Brennpunkten der Kriminalität, wie beispielsweise im Ravensberger Park in Bielefeld, heftig gestritten wurde. Für Kritiker waren die Kameras der Inbegriff des Überwachungsstaates. In Zeiten, in denen die - zumindest gefühlte - Unsicherheit und die Angst vor Kriminalität die öffentliche Debatte beherrscht, ist die Kritik an den Videokameras leiser geworden. Oder anders ausgedrückt: Die Akzeptanz der Kameras ist größer geworden. In der Tat: Die Studie, die der Landesinnenminister jetzt dem Landtag vorgelegt hat, zeigt, dass die Kameras ihren Beitrag zur inneren Sicherheit leisten. Wenn in den sechs von der Studie in den Blick genommenen Großstädten an den überwachten Plätzen die Straftaten signifikant zurückgehen - und dies besonders im Bereich der Sexualdelikte, kann dies auch von den Kritikern nicht mehr ignoriert werden. Das ist vielleicht auch ein Grund dafür, dass bei der massiven Kritik am neuen NRW-Polizeigesetz, das jetzt von der schwarz-gelben Landesregierung noch einmal überarbeitet wird, die geplante Ausweitung der Videoüberwachung keine große Rolle spielt. Auch nach dem neuen Gesetz dürfen Videokameras nicht überall installiert werden, sondern über die bisherigen Orte mit auffallend vielen Straftaten hinaus nur dort, wo nach Polizei-Erkenntnissen "Straftaten von erheblicher Bedeutung" verabredet oder vorbereitet werden. Es bleibt auch bei der Vorschrift, dass die Videoaufnahmen spätestens nach 14 Tagen gelöscht werden müssen, auch wenn die Polizei diesen Zeitraum gerne verlängert hätte. Und noch eine andere Bestimmung des alten Gesetzes, die auch im neuen enthalten ist, dürfte dem inflationären Einsatz von Videokameras eine vernünftige Grenze setzen. Die Videobilder müssen in Echtzeit von Polizeibeamten beobachtet werden, damit sie gegebenenfalls schnell eingreifen können. In der Realität hat dies dazu geführt, dass die Videokameras nur zu bestimmten Zeiten überhaupt in Betrieb sind. Videoüberwachung ist ein sinnvolles Mittel im Kampf gegen Kriminalität. Im demokratischen Rechtsstaat jedoch, in dem die Balance zwischen persönlicher Freiheit und Sicherheitsmaßnahmen ein hohes Gut ist, sollte auch diese Form der Überwachung nur mit Augenmaß eingesetzt werden.

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