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Kommentar Juristen fordern die Aufsplittung des Fahrverbots Mit Flexibilität zu mehr Gerechtigkeit Carolin Nieder-Entgelmeier

Bielefeld (ots)

Zu schnell unterwegs, das Handy am Steuer nutzen oder gerade noch so die nächste Ampel mitnehmen. Drei Situationen im Straßenverkehr, die viele von sich selbst kennen, aber mitunter sehr gefährlich sein können. Mit überhöhter Geschwindigkeit, Unachtsamkeit und waghalsigen Manövern gefährden Verkehrsteilnehmer ihre Mitmenschen. Zu Recht wird Fehlverhalten dieser Art als Ordnungswidrigkeit geahndet. Neben Bußgeldern und Punkten werden bei besonders gefährlichen Vergehen auch Fahrverbote verhängt. Eine Strafe, die vor allem berufstätige Menschen in Regionen ohne öffentliche Verkehrsanbindung empfindlich treffen kann. Die Strafen sind zwar abgestuft, gerecht sind sie aber nicht. Das beweist der Vergleich mit dem Strafrecht in Deutschland, das Strafen individuell anpasst. Im Bußgeldverfahren ist das nicht möglich. Wer beispielsweise durch die Handy-Nutzung am Steuer andere gefährdet, muss 150 Euro Bußgeld zahlen und erhält neben zwei Punkten auch ein Fahrverbot. Unabhängig von Einkommen, Wohnort und beruflicher Tätigkeit. Berufstätige, die Landbevölkerung und Menschen mit niedrigeren Einkommen werden so deutlich härter bestraft als Menschen, die in der Innenstadt leben, beruflich nicht auf ihren Führerschein angewiesen sind oder ein hohes Einkommen haben. Gerechter kann das Bußgeldverfahren nur werden, wenn auch dabei individuell entschieden werden kann, damit Härtefälle überhaupt beachtet werden können. Dazu zählt auch die Aufsplittung des Fahrverbots in zweimal zwei Wochen. Denn der erzieherische Charakter bleibt erhalten.

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