Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Stadtwerke behaupten sich im Wettbewerb
Private Beteiligungen
nehmen zu
Gegen Verschärfung des Kartellrechts
Düsseldorf (ots)
Die Stadtwerke haben sich im Wettbewerb bisher gut behauptet. Auch drei Jahre nach der Liberalisierung der Energiemärkte ist das von einigen prognostizierte Stadtwerkesterben ausgeblieben. "Unsere Unternehmen haben weniger als 2 % ihrer Haushaltskunden verloren. Das ist vor allem der Erfolg einer über Jahrzehnte hinweg gepflegten hohen Kundenbindung der Stadtwerke." Diese Bilanz zog OB Gerhard Widder, Präsident des über 970 Mitglieder zählenden Verbands kommunaler Unternehmen e.V. am Vortag der VKU-Verbandstagung 2001 in Düsseldorf.
Auch wenn die Zahl privater Beteiligungen ansteige, könne von einem Ausverkauf der Stadtwerke keine Rede sein. Die Aufnahme eines starken Partners könne durchaus Sinn machen, solange die kommunale Identität nicht verloren gehe, so Widder. Vehement wehrt sich der VKU-Präsident gegen eine Verschärfung des Kartellrechts. Dies würde einen erheblichen Eingriff in Eigentumsrechte bedeuten, wogegen sich der VKU zur Wehr setzen werde.
Die positive Erfolgsbilanz der Stadtwerke dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Umbruch der Energiemärkte noch in vollem Gange sei. Bedenklich sei vor allem der immer noch anhaltende Konzentrationsprozess bei den großen Energiekonzernen. Der Wettbewerb brauche aber Wettbewerber, so Widder. Und nur die Vielzahl der Stadtwerke könne dafür sorgen, dass dieser Pluralismus in der Energiewirtschaft erhalten bleibe.
Die Konzerne würden sich vermehrt auch bei den Stadtwerken einkaufen. Eine aktuelle Umfrage bei den VKU-Mitgliedern habe ergeben, dass etwa 270 von den ca. 600 als AG oder GmbH firmierenden Stadtwerken bereits einen privaten Dritten als Anteilseigner hätten. In der Regel seien dies jedoch immer noch Beteiligungen unterhalb der 50 %-Grenze. Hinter dem Lob über die Marktvorteile und Kundennähe der kommunalen Unternehmen stehe die Erfahrung der Energiekonzerne, dass der Kampf um Einzelkunden um einiges teurer sei als die Möglichkeit, über Stadtwerkebeteiligungen ganze Märkte zu kaufen. Dafür sei man bereit, strategische Preise zu zahlen, die das Herz eines jeden Kämmerers höher schlagen ließen, so Widder.
Private Beteiligungen könnten jedoch auch für ein Stadtwerk durchaus Sinn machen. Durch strategische Partnerschaften hätten sich zahlreiche kommunale Unternehmen bereits zu neuen schlagkräftigen Einheiten formiert. Doch sei in jedem Einzelfall genau zu prüfen, in welche Abhängigkeit man sich begebe. Diese werde nicht nur vom Prozentsatz der Beteiligung bestimmt, sondern auch von der Unternehmensstrategie und der Unternehmenskultur des neuen Anteilseigners. Die kommunale Mehrheit sollte auf keinen Fall leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden und es dürfe nicht sein, so Widder, dass ein Stadtwerk zum regionalen Verkaufsbüro eines Vorlieferanten degeneriere. "Auch bei privaten Beteiligungen dürfen die Stadtwerke ihre Identität als kommunale Infrastrukturunternehmen nicht verlieren."
Voll im Trend lägen horizontale Kooperationen von Stadtwerken untereinander. Mittlerweile existierten über 50 Allianzen, an denen mehrere hundert kommunale Unternehmen beteiligt seien. Der VKU unterstütze solche Strategien, da sie nicht nur Synergieeffekte, sondern auch Know-how freisetzen würden. Daneben könne man so auch Bündel- und Kettenkunden, die an verschiedenen Standorten agierten, gemeinsam ansprechen.
Noch würden die kommunalen Unternehmen jedoch durch viele Gemeindeordnungen daran gehindert, entsprechend auf die Herausforderungen des Wettbewerbs zu reagieren. Die Einschränkung kommunaler Aktivitäten auf das Gebiet der Gemeindegrenzen und die starre Haltung zum Aufbau neuer Geschäftsfelder seien heute nicht mehr zeitgemäß - sogar diskriminierend - und müssten flächendeckend abgeschafft werden. Die Stadtwerke wollten keine staatliche Privilegien, sie benötigten aber politische Flankierungen, um gegen ruinöse Konkurrenzformen geschützt zu sein. Aus diesem Grunde habe sich der VKU auch vehement für eine gesetzliche Lösung bei der Kraft-Wärme-Kopplung als einen der großen Optionsträger für den Klimaschutz eingesetzt. Der aktuelle Gesetzesvorschlag schaffe jedoch nicht genügend Anreize für notwendige Neuinvestitionen.
Keinesfalls wolle der VKU jedoch auf den liberalisierten Strom- und Gasmärkten eine staatliche Interventionsspirale. Man stehe weiterhin zum verhandelten Netzzugang und sei gegen den Aufbau bürokratischer Regulierungsapparate, betont Widder. Das Ergebnis der Verbändevereinbarungen Strom und Gas könne sich durchaus sehen lassen, auch wenn es bei der Umsetzung an einigen Stellen noch hake. Sollten allerdings gesetzliche Grundlagen für einen generellen Sofortvollzug kartellrechtlicher Verfügungen im Bereich des Netzzugangs sowie für die Beweislastumkehr zu Ungunsten der Netzbetreiber geschaffen werden, so würden hierdurch bewährte Rechte grundsätzlich auf den Kopf gestellt. Dies würde einen erheblichen Eingriff in das Eigentum und in die unternehmerische Tätigkeit bedeuten. Deshalb müsse der VKU bei einer Verschärfung des Kartellrechts in dieser Weise auch seine Haltung zum verhandelten Netzzugang neu überprüfen.
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