"Darf mein Chef das?": Was Mitarbeiter hinnehmen müssen - und was nicht!
Hamburg (ots)
Gnadenlos nutzen viele Arbeitgeber die Wirtschaftsflaute aus - zu Lasten ihrer Mitarbeiter: Die Palette reicht von immer mehr Überstunden über Gehaltskürzungen bis zur Zwangs-Versetzung ins Ausland. Doch Mitarbeiter müssen sich nicht alles gefallen lassen, berichtet die FÜR SIE in ihrer aktuellen Ausgabe 19/2002.
Beispiel Aushilfstätigkeiten: "Nur in Notfällen darf der Chef Mitarbeiter als Aushilfe einsetzen", sagt die Hamburger Arbeitsrechtlerin Verena S. Rottmann. Das gilt, wenn Kollegen krank oder im Urlaub sind und plötzlich Probleme in ihrem Projekt auftreten. "Permanenter Arbeitskräftemangel und eilige Aufträge sind kein Notfall", betont die Juristin.
Verhängt der Chef eine Urlaubssperre, ist das unter bestimmten Umständen erlaubt: "Das darf er, wenn dringende Gründe vorliegen, zum Beispiel eine unerwartete Menge an Aufträgen", sagt Verena S. Rottmann. In diesem Fall muss der Chef die Stornokosten für die gebuchte Reise zahlen, allerdings nur für den Mitarbeiter und nicht für die ganze Familie. "Angestellte aus dem Urlaub zurückzupfeifen ist nicht erlaubt", betont die Expertin.
Einfach beliebig viele Überstunden anzuordnen ist ebenfalls nicht ohne weiteres möglich. "Mehrarbeit darf der Boss nur verlangen, wenn dies entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag steht. Das gilt auch für Teilzeit-Verträge", sagt Rottmann in FÜR SIE. Leider sei diese Klausel aber in den meisten Verträgen enthalten.
Zudem müssen Überstunden grundsätzlich bezahlt werden, es sei denn, der Tarif- oder Arbeitsvertrag erlaubt ausdrücklich ein "Abfeiern". Allerdings droht hier nach der Erfahrung der Juristin eine Falle: "In manchen Verträgen lauert eine Klausel, nach der alle Überstunden schon mit dem Gehalt abgegolten sind."
Extra-Leistungen wie Provisionen sind in der Regel Bestandteil des Arbeitsvertrages und dürfen vom Chef weder gestrichen noch gekürzt werden. Anders beim Weihnachts- und Urlaubsgeld. "Steht im Vertrag die Klausel, dass die Zahlungen jederzeit gekürzt oder gestoppt werden können, kann der Chef den Geldhahn zudrehen", sagt Rottmann.
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