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Jahreszeiten Verlag, FÜR SIE

"Darf mein Chef das?": Was Mitarbeiter hinnehmen müssen - und was nicht!

Hamburg (ots)

Gnadenlos nutzen viele Arbeitgeber die
Wirtschaftsflaute aus - zu Lasten ihrer Mitarbeiter: Die Palette
reicht von immer mehr Überstunden über Gehaltskürzungen bis zur
Zwangs-Versetzung ins Ausland. Doch Mitarbeiter müssen sich nicht
alles gefallen lassen, berichtet die FÜR SIE in ihrer aktuellen
Ausgabe 19/2002.
Beispiel Aushilfstätigkeiten: "Nur in Notfällen darf der Chef
Mitarbeiter als Aushilfe einsetzen", sagt die Hamburger
Arbeitsrechtlerin Verena S. Rottmann. Das gilt, wenn Kollegen krank
oder im Urlaub sind und plötzlich Probleme in ihrem Projekt
auftreten. "Permanenter Arbeitskräftemangel und eilige Aufträge sind
kein Notfall", betont die Juristin.
Verhängt der Chef eine Urlaubssperre, ist das unter bestimmten
Umständen erlaubt: "Das darf er, wenn dringende Gründe vorliegen, zum
Beispiel eine unerwartete Menge an Aufträgen", sagt Verena S.
Rottmann. In diesem Fall muss der Chef die Stornokosten für die
gebuchte Reise zahlen, allerdings nur für den Mitarbeiter und nicht
für die ganze Familie. "Angestellte aus dem Urlaub zurückzupfeifen
ist nicht erlaubt", betont die Expertin.
Einfach beliebig viele Überstunden anzuordnen ist ebenfalls nicht
ohne weiteres möglich. "Mehrarbeit darf der Boss nur verlangen, wenn
dies entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag steht. Das gilt
auch für Teilzeit-Verträge", sagt Rottmann in FÜR SIE. Leider sei
diese Klausel aber in den meisten Verträgen enthalten.
Zudem müssen Überstunden grundsätzlich bezahlt werden, es sei
denn, der Tarif- oder Arbeitsvertrag erlaubt ausdrücklich ein
"Abfeiern". Allerdings droht hier nach der Erfahrung der Juristin
eine Falle: "In manchen Verträgen lauert eine Klausel, nach der alle
Überstunden schon mit dem Gehalt abgegolten sind."
Extra-Leistungen wie Provisionen sind in der Regel Bestandteil des
Arbeitsvertrages und dürfen vom Chef weder gestrichen noch gekürzt
werden. Anders beim Weihnachts- und Urlaubsgeld. "Steht im Vertrag
die Klausel, dass die Zahlungen jederzeit gekürzt oder gestoppt
werden können, kann der Chef den Geldhahn zudrehen", sagt Rottmann.
Diese Meldung ist unter Quellenangabe FÜR SIE zur Veröffentlichung
frei.

Rückfragen bitte an:

Nikola Pfeiffer
Redaktion FÜR SIE
Tel.: 040 / 2717-3517
E-Mail: nikola.pfeiffer@fuer-sie.de

Original-Content von: Jahreszeiten Verlag, FÜR SIE, übermittelt durch news aktuell

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