Babypause - klug genutzt Den Job nicht aus den Augen lassen!
Hamburg (ots)
Ob ein Jahr Elternzeit oder drei: Wer hinterher in seinen Job zurückwill, sollte vorher nicht komplett abtauchen. Die besten Tipps, wie's klappt, Kontakt zu halten, verrät die Frauenzeitschrift FÜR SIE in ihrer aktuellen Ausgabe vom 11. Juli 2006.
Erst einmal Entwarnung: Bevor das Kind da ist, müssen Sie sich nicht verbindlich entscheiden, ob und wann Sie dem Unternehmen wieder zur Verfügung stehen werden. Eine tendenzielle Einschätzung reicht aus. Planen Sie, die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen, müssen Sie spätestens zwei Wochen nach der Geburt schriftlich und bindend mitteilen, wie Sie die ersten zwei Jahre gestalten möchten. Der Antrag für das dritte, flexible Jahr muss eingereicht werden, bevor das dritte Lebensjahr Ihres Kindes vollendet ist.
Wer zurückwill, sollte nach zwei, drei Monaten Auszeit Kontakt zur Firma aufnehmen. "Sprechen Sie eine Kollegin oder den Vorgesetzten direkt darauf an, in welcher Form und welchem Rhythmus Sie sich nach Neuigkeiten erkundigen dürfen", so Öttl in FÜR SIE. Vielleicht können Sie auch in Urlaubszeiten oder wenn Not am Mann ist mal einspringen. Auch während der Elternzeit nach einem festen Modell oder projektweise von zu Hause aus zu arbeiten hat nicht nur finanzielle Vorteile. Es ist ideal, um präsent zu bleiben. Und den Arbeitgeber entlastet es.
Was viele nicht wissen: "Wenn es die betriebliche Organisation nicht erheblich stört oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, haben Sie einen Anspruch auf 15 bis maximal 30 Wochenstunden Teilzeitarbeit während der Elternzeit - vorausgesetzt, das Unternehmen hat mehr als 15 Mitarbeiter und Sie waren mindestens sechs Monate dort angestellt", so Julia Mundt, Anwältin für Familienrecht in Hamburg.
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