Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern bereit zum Verzicht auf V-Männer in NPD-Führungsebene
Hamburg (ots)
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), ist bereit, auf V-Männer des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der NPD zu verzichten, um damit einem Verbotsantrag gegen die NPD bessere Chancen zu verschaffen. In der Sendung "Schabat Schalom" auf NDR Info sagte Caffier am Freitag, 13. Mai, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom März 2003 nur die Existenz von Verfassungsschutzmitarbeitern in den meinungsbildenden Zirkeln der NPD als Verfahrenshindernisse bezeichnet, nicht aber deren Existenz in der gesamten Partei. Lorenz Caffier setzt sich seit Jahren für ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD ein.
Auszug aus dem Interview mit Lorenz Caffier zu seiner Forderung, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten (Schabat Schalom, 13.05.2011, ungekürzte Fassung)
Frage:
Die NPD ist durchsetzt mit V-Männern des Verfassungsschutzes auf so ziemlich allen Ebenen. Daran scheiterte der letzte Versuch, diese Partei zu verbieten, weil ein rechtsstaatliches Verfahren unmöglich schien, wenn gar nicht klar ist, inwiefern Beauftragte oder Leute, die mit den staatlichen Einrichtungen zusammenarbeiten, mit schuld sind an Vergehen. Daran hat sich ja bis jetzt nichts geändert. Wie wollen Sie denn mit diesem Problem umgehen?
Caffier:
Also, erst mal muss ich festhalten, dass das Verfassungsgerichtsurteil diese Aussage so nicht getätigt hat, sondern es hat sich in den V-Männern in den Führungsstrukturen ausgedrückt, also sprich in den meinungsbildenden Zirkeln, nicht in Gänze. Und dementsprechend werden wir oder werde ich mich auch darauf einstellen, und natürlich kann ich nicht in Gänze auf V-Männer verzichten. Das würde ich auch nicht tun.
Frage:
Also, Sie würden sagen, ein Verbotsverfahren hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn man sich entschließt in den Führungsgremien die V-Männer abzuschalten.
Caffier:
Ja, das ist eine klare Aussage, wie sie im Verfassungsgerichtsurteil steht. Ansonsten hat sich das Verfassungsgerichtsurteil mit keiner Silbe mit der Frage des Verbots in Gänze auseinandergesetzt, sondern nur mit dieser Situation. Und da wird ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass, solange Personen an dem Meinungsbildungsprozess auf der Führungsebene beteiligt sind, dieses eben keine Grundlage für ein Verbotsverfahren ist. Und das können alle nachlesen, da können sich alle drauf einstellen, auch meine Kollegen. Und ich stelle mich dementsprechend auch darauf ein.
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13. Mai 2011/RC
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