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NDR muss DVU-Kandidaten einladen, wird sich aber gegen OVG-Entscheidung wehren

Hamburg (ots)

Der NDR hält die Einstweilige Anordnung des
Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) für rechtswidrig, wonach
der Sender dem Spitzenkandidaten der Deutschen Volks-Union (DVU) vor
der Hamburger Bürgerschaftswahl die Gelegenheit geben muss, sich in
Radio und Fernsehen zu präsentieren. Gleichwohl hat der NDR die
Entscheidung des Gerichts zunächst zu respektieren. Danach soll der
DVU-Vertreter die Möglichkeit erhalten, zusätzlich zu den
Wahlwerbespots jeweils zehn Minuten lang in Fernsehen und Hörfunk
selbst zu Wort zu kommen. Eine Einladung an den DVU-Kandidaten
Heinrich Gerlach zur Aufzeichnung entsprechender Sendungen ist
bereits ergangen. Der NDR wird das Ergebnis auf der NDR Hamburg-Welle
90,3 und im Norddeutschen Fernsehen N3 vor der Bürgerschaftswahl am
kommenden Sonntag ausstrahlen. Zugleich wird der NDR die
OVG-Entscheidung wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung im
Hauptsacheverfahren rechtlich überprüfen lassen. Er sieht in dem
Beschluss einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit gemäß Artikel 5
Grundgesetz. Eine vergleichbare Gerichtsentscheidung hat es bislang
nicht gegeben.
Der NDR hatte die DVU nicht zu Sendungen eingeladen, weil diese
Partei - anders als etwa die Regenbogen-Gruppe oder die Statt-Partei
- derzeit nicht im Hamburger Landesparlament vertreten ist und weil
ihr Einzug in die Bürgerschaft von allen Demoskopen für völlig
unwahrscheinlich gehalten wird.
Martin Gartzke
NDR-Pressestelle
Rothenbaumchaussee 132
D-20149 Hamburg
Tel. 040/4156-2300
Fax  040/4156-2199

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