NDR muss DVU-Kandidaten einladen, wird sich aber gegen OVG-Entscheidung wehren
Hamburg (ots)
Der NDR hält die Einstweilige Anordnung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) für rechtswidrig, wonach der Sender dem Spitzenkandidaten der Deutschen Volks-Union (DVU) vor der Hamburger Bürgerschaftswahl die Gelegenheit geben muss, sich in Radio und Fernsehen zu präsentieren. Gleichwohl hat der NDR die Entscheidung des Gerichts zunächst zu respektieren. Danach soll der DVU-Vertreter die Möglichkeit erhalten, zusätzlich zu den Wahlwerbespots jeweils zehn Minuten lang in Fernsehen und Hörfunk selbst zu Wort zu kommen. Eine Einladung an den DVU-Kandidaten Heinrich Gerlach zur Aufzeichnung entsprechender Sendungen ist bereits ergangen. Der NDR wird das Ergebnis auf der NDR Hamburg-Welle 90,3 und im Norddeutschen Fernsehen N3 vor der Bürgerschaftswahl am kommenden Sonntag ausstrahlen. Zugleich wird der NDR die OVG-Entscheidung wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung im Hauptsacheverfahren rechtlich überprüfen lassen. Er sieht in dem Beschluss einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz. Eine vergleichbare Gerichtsentscheidung hat es bislang nicht gegeben.
Der NDR hatte die DVU nicht zu Sendungen eingeladen, weil diese Partei - anders als etwa die Regenbogen-Gruppe oder die Statt-Partei - derzeit nicht im Hamburger Landesparlament vertreten ist und weil ihr Einzug in die Bürgerschaft von allen Demoskopen für völlig unwahrscheinlich gehalten wird.
Martin Gartzke NDR-Pressestelle Rothenbaumchaussee 132 D-20149 Hamburg Tel. 040/4156-2300 Fax 040/4156-2199
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