Neuer NDR Rundfunkrat wählt Dr. Günter Hörmann zum Vorsitzenden
Hamburg (ots)
In Hamburg hat sich am Freitagnachmittag (2. Juni 2017) der neue NDR Rundfunkrat konstituiert. Das unabhängige Aufsichtsgremium wählte Dr. Günter Hörmann aus Hamburg zu seinem Vorsitzenden. Hörmann gehört dem Rundfunkrat seit 2012 an; entsandt ist er von der Verbraucherzentrale Hamburg, deren Geschäftsführer bzw. Vorstand er 23 Jahre lang war. Zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde Dr. Cornelia Nenz (Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.), 2. stellvertretende Vorsitzende ist Anke Schwitzer (dbb deutscher beamtenbund und tarifunion, Landesbund Schleswig-Holstein), 3. Stellvertreterin des Vorsitzenden wurde Ute Schwiegershausen (Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.).
Dr. Günter Hörmann anlässlich seiner Wahl: "Im Rundfunkrat spiegelt sich die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Als Vorsitzender dieses Gremiums werde ich für ein faires und konstruktives Miteinander eintreten, damit die Unabhängigkeit des NDR und die Vielfalt seiner Programmangebote gewahrt bleiben. Zu dieser Vielfalt gehören die große regionale Kompetenz des NDR ebenso wie sein starkes Engagement in der ARD."
34 der laut Staatsvertrag insgesamt 58 Mitglieder gehören dem NDR Rundfunkrat erstmalig an. Das Gremium besteht aus 34 Frauen und 24 Männern. Die neuen Rundfunkrats-Mitglieder sind: Fikret Abaci (Niedersächsischer Integrationsrat), Dr. Petra Bahr (CDU-Landesverband Niedersachsen), Prof. Dr. Felix Bernard (Katholisches Büro Niedersachsen), Stefan Bredehöft (Landeselternrat Niedersachsen), Steffen Feldmann (Caritas Mecklenburg e.V.), Dr. Nico Fickinger (Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e. V.), Dr. Maria Flachsbarth (CDU-Landesverband Niedersachsen), Wolfgang Hasselfeldt (Haus & Grund Mecklenburg-Vorpommern e. V.), Anke Homann (Landesfrauenrat Schleswig-Holstein e. V.) Ulla Ihnen (FDP Landesverband Niedersachsen), Thomas Kärst (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland), Sven Klüsener (SPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern), Rudolf Klüver (dbb hamburg - beamtenbund und tarifunion), Jens-Peter Kruse (Landesseniorenrat Niedersachsen e. V.), Christiane Küchenhof (SPD Landesverband Schleswig-Holstein), Dr. Tonja Mannstedt (BUND Landesverband Niedersachsen e. V.), Prof. Dr. Hubert Meyer (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens), Dr. Heike Müller (Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.), Regina Müller Kronbügel (Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Schleswig-Holstein e. V.), Hanna Naber (Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen), Dr. Cornelia Nenz (Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.), Michael Ott (Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e. V.), Laura Pooth (DGB Bezirk Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt), Sabine Prilop (Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di, Landesverband Niedersachsen-Bremen), Michael Roolf (Wirtschaftsverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.), Prof. Dr. Ursula Rudnick (Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste Niedersachsen), Hansjörg Schmidt (SPD-Landesorganisation Hamburg), Mechthild Schramme-Haack (Landesfrauenrat Niedersachsen e. V.), Elke Schröder (Landesmusikrat Schleswig-Holstein e. V.), Katja Schroeder (Arbeitsgruppe bildende Kunst Hamburg), Romy Schult (AfD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern), Stefanie Szczupak (Jüdische Gemeinde Hamburg), Berbel Unruh (Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e. V.) und Thomas Volkmann (Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Hamburg e. V.).
Der NDR Rundfunkrat ist ehrenamtlich tätig. In ihm sind in repräsentativer Weise bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen aus den vier NDR Staatsvertragsländern vertreten. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u.a. die Wahl und Abberufung des Intendanten bzw. der Intendantin und des Stellvertretenden Intendanten bzw. der Stellvertretenden Intendantin ebenso wie die Wahl und Abberufung des Verwaltungsrats. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Vorsitz wechselt nach Ländern in der Reihenfolge Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern; die Wahl erfolgt jeweils für 15 Monate. Aus den Mitgliedern der jeweiligen Bundesländer sind die vier Landesrundfunkräte zusammengesetzt; auch ihre Amtszeit beginnt jetzt neu.
Die vollständige Liste aller Rundfunkratsmitglieder im Internet unter http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/
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