Illegale Giftlieferung in die USA?
Hamburg (ots)
Das deutsche Medizinunternehmen VET Pharma Friesoythe GmbH steht im Verdacht, illegal mehrere Tonnen eines Mittels zum Einschläfern von Tieren in die USA geliefert zu haben. Der enthaltene Wirkstoff, Pentobarbital, wird in US-Gefängnissen immer wieder dazu benutzt, Menschen hinzurichten und fällt unter die EU-Folterrichtlinie. Deshalb unterliegt er strengen Export-Beschränkungen. Nach Informationen von NDR und Süddeutscher Zeitung ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg unter anderem gegen den Geschäftsführer der Firma wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das deutsche Außenwirtschaftsgesetz. Ende Mai haben Zollfahnder Geschäftsräume der Firma in der niedersächsischen Stadt Friesoythe sowie in Schwabenheim in Rheinland-Pfalz durchsucht und Daten und Unterlagen beschlagnahmt.
Konkret geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass VET Pharma seit November 2017 drei Lieferungen der Injektionslösung "Beuthanasia-D" in die USA exportiert hat, ohne über eine entsprechende Exportgenehmigung zu verfügen. Mitarbeiter von VET Pharma sollen dabei Exportdaten manipuliert haben, um zu verhindern, dass die Brisanz der Lieferungen dem zuständigen Transportunternehmen auffiel. Laut eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Oldenburg verhinderte das Hauptzollamt Bremen eine weitere Ausfuhr im Februar 2018. Daten des US-Zolls zufolge lieferte VET Pharma die Medikamente an ein US-Schwesterunternehmen, die Intervet Schering-Plough Animal Health. Beide Firmen gehören zum US-Pharmariesen Merck Sharp & Dohme (MSD). Weitere Lieferungen sollen nach Japan gegangen sein, auch in diesen Fällen soll keine Exportgenehmigung vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg bestätigte auf Nachfrage Ermittlungsverfahren "gegen mehrere Verantwortliche eines pharmazeutischen Unternehmens", wollte sich zu konkreten Details unter Verweis auf die noch andauernden Ermittlungen jedoch nicht äußern.
"Beuthanasia-D" wird in der Veterinärmedizin zum Einschläfern von Hunden verwendet. Der Hauptwirkstoff des Produkts, Pentobarbital, wird in amerikanischen Gefängnissen aber auch dazu benutzt, Menschen hinzurichten. Der Stoff ist deshalb seit dem Jahr 2011 durch eine europäische Anti-Folterrichtlinie erfasst. Ein Export in die USA ist nach deutschem Recht nur dann zulässig, wenn der Verbleib des Mittels lückenlos geklärt ist. In den vergangenen fünf Jahren wurde durch das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle keine Lieferung des Stoffes in die USA genehmigt. Zahlreiche Pharmafirmen ignorieren Lieferanfragen aus den USA zu solchen Mitteln, weil sie verhindern wollen, dass ihre Arzneimittel in Todestrakten zum Einsatz kommen. Bereits seit Jahren sind Chemikalien, mit denen Menschen hingerichtet werden können, auf dem US-Markt Mangelware. Viele Bundesstaaten schieben deshalb bereits verhängte Todesstrafen auf oder experimentieren mit unerprobten Chemikalien, mit teilweise grauenhaften Resultaten. Immer wieder werden Versuche von Gefängnissen öffentlich, geeignete Chemikalien illegal zu erwerben.
Auf Nachfrage teilte ein Pressesprecher der MSD Animal Health mit, man arbeite "selbstverständlich bereits mit den Behörden in dieser Angelegenheit eng zusammen". Da "Beuthanasia-D" in den USA nur als Tierarzneimittel zugelassen sei, habe man keinen Grund zu der Annahme, dass der Stoff jemals außerhalb der Tiermedizin verwendet worden sei. Im Übrigen seien alle MSD-Mitarbeiter dazu verpflichtet, sich an Recht und Gesetz zu halten.
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