Panorama-Recherche: Reform des Unterhaltsrechts schadet Kindern Familien erleiden Einbußen durch Steuernachteile
Hamburg (ots)
Vorrang für Kinder ist das erklärte Ziel der von Justizministerin Zypries geplanten und von der CDU befürworteten Reform des Unterhaltsrechts. Danach soll das vorhandene Geld des Hauptverdieners vorrangig an die Kinder gehen und nur ein möglicher Rest an die geschiedene Frau. Nicht bedacht wurde bei der Reform offenbar die Rückwirkung des § 10 Einkommenssteuergesetz auf die Höhe des Unterhalts. Wie Recherchen des Politmagazins Panorama (Sendung: Donnerstag, 2. Juni, 21.45 Uhr im Ersten) ergaben, kann danach der Hauptverdiener nur den an die geschiedene Frau gezahlten Unterhalt als Sonderausgaben absetzen, nicht aber den Unterhalt für die Kinder. Durch das neue Unterhaltsrecht lässt sich also weniger von der Steuer absetzen, das Nettoeinkommen sinkt und damit auch die Unterhaltszahlungen, die daraus berechnet werden. In einem vom Panorama errechneten Modellfall (zwei Kinder, 2300 Euro Brutto) nimmt der Unterhalt für Mutter und Kinder von 665 Euro auf 544 Euro ab. Sie verlieren durch die Reform also 121 Euro. In anderen Konstellationen (höherer Verdienst, mehr Kinder) kann der Verlust sogar über 200 Euro im Monat betragen. Einzige Profiteure der Reform sind die Finanzminister von Bund und Ländern. Auf Anfrage bestritt das Bundesjustizministerium gegenüber Panorama, dass seine Reform zu einem solchen Einkommensverlust der Betroffenen führe. Die bisherige Steuersparmöglichkeit spiele vor allem bei besseren Einkommensmöglichkeiten eine Rolle, zur Inanspruchnahme sei daher die Hilfe eines Steuerberaters nötig. Dies widerspricht nicht nur den Recherchen von Panorama. Familienrechtsanwalt Eckhard Benkelberg kommentiert: Man hat Blinde an der Reform arbeiten lassen.
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