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BGA zu Abschreibungen: Betrieblichen Werteverzehr gesetzlich verankern

Berlin (ots)

"Für den Groß- und Außenhandel stellen die neuen
AfA-Tabellen eine schwere Hypothek für die wirtschaftliche
Entwicklung dar, auch wenn gegenüber den ursprünglichen Planungen
noch Verbesserungen erreicht werden konnten." Dies erklärt Anton F.
Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und
Außenhandels (BGA), heute in Berlin im Vorfeld der morgigen Anhörung
des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag. Es sei bedauerlich,
dass das Bundesfinanzministerium die Augen vor den gravierenden
wirtschaftlichen und rechtlichen Bedenken der Wirtschaft verschlossen
habe.
Eine angemessene Auseinandersetzung mit den Argumenten der
Wirtschaft habe nicht stattgefunden. Im Hauruck-Verfahren seien die
neuen AfA-Tabellen zum 01. Januar 2001 in Kraft gesetzt worden, noch
bevor der Finanzausschuss seine Anhörung zu den Abschreibungstabellen
habe durchführen können. Änderungen der Nutzungsdauern sollten sich
künftig auf ein ordentliches und faires Gesetzgebungsverfahren
gründen. Ökonomisch und steuerlich relevante Sachverhalte dürften dem
Gesetzgeber nicht vorenthalten werden. Börner fordert die
Bundesregierung auf, bei der Überarbeitung der branchenspezifischen
AfA-Tabellen wieder stärker auf Kooperation zu setzen.
Geboten bleibt eine gesetzliche Verankerung des
betriebswirtschaftlichen Werteverzehr in Paragraph 7 Abs. 1
Einkommensteuergesetz. "Wir erwarten, dass der Gesetzgeber nach der
Anhörung durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die
Initiative zur Gesetzesänderung ergreift," so Börner wörtlich. Es
muss eindeutig klargestellt werden, dass die technisch möglichen
Nutzungsdauern nicht alleiniger Maßstab für die Auslegung des
Begriffs "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" sein kann.
Die Gleichsetzung mit "technischer Nutzungsdauer" sei ökonomisch
widersinnig. Immer kürzer werdende Innovationszyklen und ein an
Intensität zunehmender Wettbewerb setzen als Grundlage für die
Abschreibungszeiten den betriebswirtschaftlichen Werteverzehr voraus.
Abschreibungszeiten dürfen nicht ihre Neutralisierungsfunktion
verlieren und zu völlig verfehlten Wertansätzen bei Anlagegütern
führen, sagte BGA-Präsident Börner.

Rückfragen bitte an:

Michael Alber
Abteilungsleiter Steuern und Finanzen
Tel.: 030/59 00 99 571
Fax: 030/59 00 99 471
Email: Michael.Alber@bga.de

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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