BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI: Neue Pflichten des Auftraggebers im Straßengüterverkehr inakzeptabel und praxisfern
Berlin (ots)
Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur "Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr" stößt auf großes Unverständnis beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Der Gesetzentwurf zeige, dass der Staat sich seiner Kontrollaufgabe nicht gewachsen sieht. Rechtsverstöße des beauftragten Transportunternehmers bei der Beschäftigung von Fahrern aus Staaten, die nicht der EU oder dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) angehören, sollen zukünftig auch bei der auftraggebenden Industrie Geldbußen von bis zu 500.000 DM zur Folge haben. Angesichts der Fülle von Rechtsvorschriften im internationalen Straßengüterverkehr sei es umso unverständlicher, dass die Bundesregierung nun diese Kontrollaufgaben auf die Industrie ausweiten wolle. Dies sei für den BDI völlig inakzeptabel und praxisfern, denn der Auftraggeber habe keine Vertragsbeziehung mit dem Fahrer eines Transportunternehmens und bei der Transportdurchführung kaum Kontrollmöglichkeiten.
Da sich der EU-Verkehrsministerrat bereits bei seiner nächsten Sitzung mit einem Vorschlag für eine EU-Verordnung befassen wolle, trage der angestrebte nationale Alleingang Deutschlands nur zu weiterer Bürokratie bei. Durch zusätzliche nationale Vorschriften werde die Unübersichtlichkeit weiter zunehmen, so der BDI. Der EU-Verordnungsentwurf weise die Schwächen des deutschen Gesetzentwurfes nicht auf. Die Bundesregierung solle sich deshalb für den EU-Vorschlag stark machen und auf eine nationale Lösung verzichten, fordert der BDI.
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