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BDI: Keine gespaltenen Gewährleistungsfristen durch neues BGB
Berlin (ots)
Der BDI kritisiert, dass mit dem vom Kabinett am Mittwoch gebilligten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts das zweite Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) völlig neu gefasst wird. Um die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie umzusetzen, was Ausgang für die Reform war, hätte es gereicht, das im BGB enthaltene Kaufvertragsrecht anzupassen. Das wäre eine kleine, aber für die Wirtschaft praktikable Lösung gewesen. So verführen auch Großbritannien und Frankreich.
Schon die Heraufsetzung der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre, die die EU-Richtinie für Konsumgüter vorschreibt, belaste die Industrie erheblich. Der BDI begrüßte daher die Initiative von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die Gewährleistungsfristen von drei Jahren - wie im deutschen Gesetzentwurf ursprünglich geplant - auf zwei Jahre zu verkürzen, so wie es die europäische Richtlinie vorsieht.
Eine Spaltung der Gewährleistungsfristen in zwei Jahre für Konsumgüter und fünf Jahre für Baustoffe hält der BDI in der Praxis für zu kompliziert. Hier bestehe Nachbesserungsbedarf. Außerdem sei diese Spaltung der Fristen angesichts des Inkrafttretens des Gesetzes bereits zum 1. Januar 2002 der Wirtschaft kaum zu vermitteln. Hunderttausende von Verträgen müssten nun angepasst werden.
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