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BDI-Präsident Grillo zur Corporate-Governance-Diskussion: Kodex hat sich in der Praxis bewährt

Berlin (ots)

   - Dax30-Unternehmen befolgen Empfehlungen zu 96 Prozent
   - Politik hat Akzeptanz des Kodex geschwächt
   - Sinnvolles Instrument zwischen Nicht-Regulierung und Gesetz

"Der Deutsche-Corporate-Governance-Kodex hat sich grundsätzlich in der Praxis bewährt. Er ist wichtiger Bestandteil guter Unternehmensführung in Deutschland." Das erklärte BDI-Präsident Ulrich Grillo vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Arbeit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am Donnerstag in Berlin.

Die DAX30-Unternehmen befolgten die Kodex-Empfehlungen zu 96 Prozent. Im MDAX und im TecDAX seien es rund 87 Prozent. Über alle Börsensegmente betrachtet liege die Befolgungsquote bei 82 Prozent. "Die hohe Akzeptanz der Kodex-Empfehlungen in der Praxis ist ein Beleg für die erfolgreiche Arbeit der Regierungskommission", sagte Grillo. Er wies zudem auf die Praxis in anderen EU-Staaten hin: "Auch in anderen EU-Staaten ist das Instrument der Kodex-Regulierung durch Empfehlungen von Wirtschafts- oder Regierungskommissionen üblich und akzeptiert."

Der BDI-Präsident äußerte zugleich Verständnis für kritische Stimmen: "Mit den wiederholten Interventionen des Gesetzgebers in Detailfragen der Unternehmensführung hat die Politik die Akzeptanz des Kodex in der Wirtschaft geschwächt. Der ständige Ruf nach gesetzlicher Regulierung konterkariert die Arbeit der Kommission."

Das Verhalten des Gesetzgebers sei umso fragwürdiger, als es sich um eine Regierungskommission handele: Die Kodex-Kommission wurde von der Bundesregierung eingesetzt, ihre Mitglieder werden vom Bundesjustizministerium benannt. Es besteht eine gesetzliche Erklärungspflicht zu den Kodex-Empfehlungen. Grillo: "Die Empfehlungen des Kodex sind in der Politik teilweise unbekannt oder werden nach kürzester Zeit als unzureichend kritisiert. Das ist weder aus der Perspektive der Kommissionsmitglieder noch aus Sicht der Unternehmen nachvollziehbar oder gar hilfreich."

Grillo erinnerte an das Grundprinzip des Kodex: "Zielsetzung des Kodex ist nicht, dass alle Unternehmen alle Kodex-Empfehlungen befolgen. Der Kodex ist keine Vorstufe gesetzlicher Regulierung, sondern sieht ausdrücklich vor, dass auch eine begründete Abweichung ein Ausdruck guter Corporate Governance sein kann." Dieses Comply-or-Explain-Prinzip mache ihn zu einem sinnvollen Instrument zwischen Nicht-Regulierung und Gesetz. "Der Gesetzgeber kann und sollte nicht alle Einzelfragen der Unternehmensführung regeln. Manches ist besser dem flexibleren Mechanismus des Kodex zu überlassen."

Der BDI-Präsident forderte zu einem sachlichen Dialog zwischen Politik und Wirtschaft über die zukünftigen Rahmenbedingungen der Corporate-Governance-Kommission auf: "Nach der erfolgreichen Etablierung des Deutschen Corporate-Governance-Kodex ist es Zeit, über die zukünftige Ausrichtung und Arbeitsweise der Kodex-Kommission nachzudenken. Für Gespräche über diese Fragen steht der BDI gern zur Verfügung."

Pressekontakt:

BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu

Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell

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