BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI fordert uneingeschränkte Verankerung des Herkunftslandprinzips im geplanten E-Business-Gesetz
Berlin (ots)
"Das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie muss zur Stärkung der deutschen Internetwirtschaft in dem geplanten Gesetz für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) uneingeschränkt verankert werden." Dies forderte Klaus Eierhoff, Vorsitzender des Ausschusses für Multimedia- und Telekommunikationspolitik des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und Mitglied des Vorstandes der Bertelsmann AG, unmittelbar vor der entscheidenden Anhörung des Bundestagswirtschaftsausschusses. Die Bundesregierung folge nicht der klaren Anordnung des europäischen Rechts. Statt des einfachen und für jeden nachvollziehbaren Herkunftslandprinzips solle jetzt eine Regelung geschaffen werden, die das Herkunftslandprinzip durch einen komplizierten "Günstigkeitsvergleich" relativiert.
Dieses laufe auf eine Aushöhlung des von der EU-Richtlinie gewollten Binnenmarktprinzips hinaus. Die Europäische Kommission habe die Bundesregierung aber bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass dies gegen Europarecht verstoße. Andere EU-Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Luxemburg, Österreich, Frankreich und Finnland, hätten das Herkunftslandprinzip in ihren Umsetzungsgesetzen eindeutig umgesetzt oder planen dies zu tun. Auch der Bundesrat habe gefordert, das Herkunftslandprinzip im Gesetz für den elektronischen Geschäftsverkehr zu verankern.
Das Herkunftslandprinzip schaffe für europäische Onlineanbieter und Verbraucher gleichermaßen Rechtssicherheit, so Eierhoff. Rechtssicherheit sei dringend erforderlich, damit sich Online-Dienste in ganz Europa weiterentwickeln könnten. Der BDI habe wiederholt darauf hingewiesen, dass die von der Bundesregierung angestrebte Lösung für Wirtschaft und Verbraucher keine Rechtssicherheit biete. So würden sich Gerichtsverfahren erheblich verteuern und könnten nur nach Heranziehung teurer Gutachter entschieden werden. Dies würde zu Verfahrensverzögerungen und unverhältnismäßigen Kosten führen. Würde das Gesetzesvorhaben in Deutschland verabschiedet, so wäre dies nur mit schweren Nachteilen für deutsche Online-Anbieter gegenüber ausländischen Konkurrenten verbunden. Die gesamte deutsche Wirtschaft habe deutlich gemacht, dass die geplante gesetzliche Regelung die von der Bundesregierung selbst gewollte Beschleunigung des Weges in die Informationsgesellschaft erschwere. Es wäre daher der falsche Weg, weil er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Online-Anbieter verschlechtert.
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