Unterwegs mit Piraten, Clowns und Co.
Was Faschingsfans in der „fünften Jahreszeit“ beachten sollten
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Unterwegs mit Piraten, Clowns und Co.
Was Faschingsfans in der „fünften Jahreszeit“ beachten sollten
Am kommenden Wochenende geht es auf den Straßen in Hessen und Thüringen wieder hoch her. Die „fünfte Jahreszeit“ erreicht mit kleinen und großen Straßenumzügen ihren Höhenpunkt. Vielerorts kommt es daher zu Umleitungen und Straßensperrungen. Besonders am Faschingssonntag und Rosenmontag sind die Straßen voll mit Feiernden. Der ADAC erklärt, worauf Närrinnen und Narren achten sollten.
Anreise gut planen
Wer auf dem Weg zur Faschingsparty oder einem Straßenumzug ist, sollte sich frühzeitig über Sperrungen und Halteverbotszonen informieren. Gerade in Innenstädten und in der Nähe großer Plätze kann es bereits ab Donnerstag zu Verkehrsbeschränkungen kommen. Umleitungsbeschilderungen helfen beim Umfahren der Straßensperren. Um die stressige Parkplatzsuche zu umgehen und lästige „Knöllchen“ zu vermeiden, sollten Autofahrer öffentliche Parkplätze oder Park & Ride Anlagen außerhalb nutzen und mit Bus oder Bahn in die Innenstädte fahren.
Feucht-fröhlich unterwegs?
Lebensfreude, Ausgelassenheit und das gemeinsame Feiern haben in der Faschingszeit Tradition. Närrinnen und Narren, die am Wochenende unterwegs sind und nicht auf alkoholische Getränke verzichten möchten, sollten das Auto stehen lassen und stattdessen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen.
Feiernde, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt werden, müssen mit einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen dazu: „Wer glaubt, sich an die gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenze von 0,5 Promille rantrinken zu können, ist auf dem Holzweg. Individuelle Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform können die Wirkung von Alkohol zusätzlich beeinflussen. Damit gefährden sie nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Es gilt: Wer fährt, trinkt nicht!“
Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer nach der Straßenverkehrsordnung als fahruntüchtig. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten liegt ab diesem gemessenen Promillewert nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.
Vorsicht mit dem Zweirad
Für E-Scooter Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Zwischen 0,5 Promille und 1,09 Promille drohen 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die 0 Promille-Grenze.
Aber nicht nur die motorisierten Verkehrsteilnehmer, sondern auch Radfahrer müssen aufpassen. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs ist, gilt als fahruntüchtig und begeht eine Straftat.
Die Folge: Entzug der Fahrerlaubnis sowie Zahlung einer empfindlichen Geldstrafe.
Vorsicht bei Monsterfüßen und Hexenmasken
Von Superhelden über flauschige Bären bis hin zu gruseligen Hexen – an Fastnacht kennt die Kreativität kaum Grenzen. Doch welche Kostüme sind eigentlich am Steuer erlaubt und wo kann es gefährlich werden?
„Ein generelles Verbot kostümiert Auto zu fahren, gibt es nicht. Allerdings darf das Kostüm weder die Sicht noch das Gehör oder die Bewegungsfreiheit einschränken. Der Fahrer muss zu jeder Zeit den Straßenverkehr im Blick haben können“, erklärt Oliver Reidegeld. „Zudem darf das Gesicht während der Fahrt nicht verhüllt oder verdeckt sein.“ Gesichtsmasken oder sperrige Ganzkörperkostüme sollten im Kofferraum transportiert werden und erst am Fahrtziel angezogen werden.
Wer mit Monsterfüßen, Masken oder sperrigen Handschuhen fährt und einen Unfall verursacht läuft Gefahr, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt oder im Haftpflichtfall die Ansprüche kürzt. Gegebenenfalls kann hier auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge sein.
Pressekontakt
Maike Höpp
T +49 69 66 07 85 05
ADAC Hessen-Thüringen e.V. Unternehmenskommunikation Lyoner Straße 22 60521 Frankfurt am Main T +49 69 66 07 85 00 presse@hth.adac.de adac.de/hth
V.i.S.d.P.: Oliver Reidegeld, Pressesprecher oliver.reidegeld @hth.adac.de
Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht