Kriegsverbrechen gegen Frauen ahnden
Bonn (ots)
Bonn/Köln, 7. März 2006. Zwei von drei Frauen in Liberia wurden in den vergangenen Jahren Opfer sexualisierter Gewalt. Während des 14-jährigen Bürgerkrieges wurde Vergewaltigung systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Nach Kriegsende geht die Gewalt gegen Frauen unvermindert weiter, denn der Krieg hat Werte und Normen in der Gesellschaft zerstört und die Gewaltschwelle extrem gesenkt.
Anlässlich des Weltfrauentages am 8. März rufen die Deutsche Welthungerhilfe und medica mondiale dazu auf, Mädchen und Frauen in Nachkriegsgesellschaften vor Vergewaltigung und sexueller Folter zu schützen. Gleichzeitig fordern beide Organisationen, Frauen in Nachkriegsländern systematisch und qualifiziert am Friedensprozess und am Aufbau der Gesellschaft zu beteiligen.
In einem Pilotprojekt in Liberia kooperieren beide Hilfsorganisationen bei der Durchführung von Nothilfe- und Entwicklungsmaßnahmen in Verbindung mit psychologischer Hilfe für Frauen. Die Deutsche Welthungerhilfe (DWHH) unterstützt Flüchtlinge und Vertriebene bei der Rückkehr in ihre Dörfer, indem sie Saatgut und landwirtschaftliche Geräte bereitstellt. Straßen, Schulen und Brunnen werden repariert, um einen wirtschaftlichen Neuanfang möglich zu machen. medica mondiale baut ein Frauenzentrum auf und bietet traumatisierten Frauen qualifizierte psychosoziale Unterstützung sowie Ausbildungsplätze an. Dieses Engagement ist Teil des Programms der deutschen Finanziellen Zusammenarbeit zum Wiederaufbau des Südostens Liberias. Die DWHH führt im Auftrag der KfW Entwicklungsbank dieses aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte Programm durch.
Zudem fordern die Welthungerhilfe und medica mondiale ausdrücklich, dass Kriegsverbrechen gegen Frauen konsequent geahndet werden. "Ohne eine Ende der Straflosigkeit gibt es auch kein Ende der Gewalt gegen Frauen", hebt Monika Hauser, Gründerin von medica mondiale hervor. Sind Justiz- und Polizeiapparat zusammengebrochen, bleiben Straftäter straffrei, selbst wenn die Überlebenden Scham und Schweigen überwinden würden.
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