Bauernverband: Kein BSE bei deutschen Rindern
Einstufung der EU-Kommission zu BSE nicht nachvollziehbar
Bonn (ots)
"Deutschland ist BSE-frei", betont erneut der Deutsche Bauernverband (DBV) als Reaktion auf den jüngsten Bericht der EU-Kommission zur Bewertung des BSE-Status der Mitgliedsstaaten. Bei keinem deutschen Rind sei bisher die BSE-Erkrankung aufgetreten. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke bestätigte dies. Zusätzlich verweist der DBV auf aktuelle Untersuchungen des Internationalen Tierseuchenamtes, die diese Tatsachen ebenfalls untermauern. Dennoch ist Deutschland aus nicht nachvollziehbaren Gründen und basierend auf spekulativen Annahmen von der EU-Kommission in eine hohe BSE-Risikogruppe eingestuft worden.
Der Deutsche Bauernverband wehrt sich deshalb auch gegen die jüngsten Beschlüsse der EU-Kommission, wonach ab dem 1. Oktober das spezifische Risikomaterial bei geschlachteten Wiederkäuern entfernt und unschädlich beseitigt werden soll. Bisher erfolgte in Deutschland die Anwendung des lückenlosen Drucksterilisationsverfahren, das die höchsten Sicherheitsstandards garantiert und eine sichere Verwertung dieser Schlachtabfälle ermöglicht. Darüber hinaus verweist der DBV auf eine Untersuchung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen im Jahr 1999, in der 5000 Rinder auf BSE getestet wurden. Dabei wurde kein einziger BSE-Fall festgestellt.
Das neu beschlossene EU-Verfahren stellt das in Deutschland aufgebaute und bewährte System einer sicheren Tierkörperverwertung in Frage, während gesundheitspolitisch fragwürdige Verfahren in anderen EU-Mitgliedstaaten aufgewertet werden, kritisiert der Bauernband. Von den jährlichen Mehrkosten von 100 Millionen D-Mark ganz zu schweigen.
Die BSE-Freiheit, strengste Futtermittelauflagen und das in Deutschland generell vorgeschriebene Drucksterilisationsverfahren schließen jedes Risiko der Übertragung von Krankheitskeimen einschließlich der BSE-Erreger aus. Die Tatsache, dass in einigen Mitgliedstaaten dieser hohe Sicherheitsstandard nicht garantiert werden kann, darf nicht Anlaß sein, das System zum Schaden der Landwirte zu unterlaufen.
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